Tamoil geht wegen der Walliser «Lex Tamoil» vor Bundesgericht. Das kürzlich vom Walliser Grossrat verabschiedete Gesetz soll potenziell gefährliche Industriebrachen verhindern. Es wurde erlassen im Hinblick auf die Schliessung der Tamoil-Raffinerie in Collombey.
Die Behörden der Walliser Gemeinde Collombey-Muraz könnten mit Hilfe dieses Gesetzes finanzielle Garantien des Erdölkonzerns Tamoil fordern. «Wir haben keine andere Wahl als vor Bundesgericht zu gehen gegen dieses Gesetz», sagte Stéphane Trachsler, Generaldirektor ad interim von Tamoil, zur Nachrichtenagentur sda. Er bestätigte Informationen von Radio Chablais.
Die «Lex Tamoil» gefährde einen möglichen Verkauf oder eine Wiederinbetriebnahme der Raffinerie. Zudem wirke sich das Gesetz negativ auf Investitionen in der Region aus.
Laut Trachsler muss sich das Bundesgericht nun über die aufschiebende Wirkung äussern, denn Tamoil habe am vergangenen Dienstag verlangt, das Gesetz auszusetzen bis das Bundesgericht entschieden habe. Die «Lex Tamoil» ist unmittelbar nach seiner Publikation im Amtsblatt am 9. Oktober in Kraft getreten.
Garantieleistung für Abbruchkosten
Mit der Gesetzesänderung können die Behörden die Sanierung eines Geländes fordern, wenn dieses nicht mehr benutzt wird. Zudem kann eine Garantieleistung verlangt werden, um die Abbruchkosten für nicht mehr verwendete Bauten zu decken.
Seit dem Sommer untersucht eine Firma im Auftrag von Tamoil das Ausmass der Verschmutzungen auf dem Gelände der Raffinerie, deren Auswirkungen sowie die nötigen Sanierungsmassnahmen. Die ersten Resultate wurden dem Kanton bereits zugestellt.
Gegen Ende des Jahres sollen noch mehr Informationen vorliegen, sagte Cédric Arnold, Chef des Walliser Amtes für Umweltschutz. Im Moment bestätigten die Daten die bereits bekannten Verschmutzungen im Innern der Raffinerie.