«Tante Ju» war tatsächlich zu tief unterwegs

Tiefflüge eines Ju 52-Oldtimers über dem Musikfestival Basel Tattoo im letzten Juli haben ein strafrechtliches Nachspiel: Die Piloten unterschritten die über der Stadt zulässige Flughöhe, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt feststellte. Ihnen droht eine Busse.

Der Überflug der Ju 52 bei einer Probe für das Basel Tattoo 2014 (Bild: sda)

Tiefflüge eines Ju 52-Oldtimers über dem Musikfestival Basel Tattoo im letzten Juli haben ein strafrechtliches Nachspiel: Die Piloten unterschritten die über der Stadt zulässige Flughöhe, wie das Bundesamt für Zivilluftfahrt feststellte. Ihnen droht eine Busse.

Die Ermittlungen des Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) gegen das Tattoo sind abgeschlossen und sie sind nicht gut für die Veranstaltung ausgegangen. Obwohl das Tattoo gegenüber der TagesWoche versicherte, man habe die minimale Flughöhe nicht verletzt, kommt das BAZL zu einem anderen Schluss.

Es sei «ganz klar», dass die Piloten die unterste Limite von 300 Metern, bis zu der sie über der Stadt hätten fliegen dürfen, unterschritten haben, sagte ein BAZL-Sprecher am Donnerstag dem Regionaljournal Basel von Schweizer Radio SRF. Und das BAZL glaube auch nicht daran, dass dies ein Versehen war.

Busse bis zu 20’000 Franken möglich.

Denn die Piloten seien am Festival regelmässig zu tief geflogen. «Darum gehen wir jetzt auf die Piloten zu», sagte der Sprecher weiter: Das Bundesamt eröffnet den Piloten die Vorhaltungen, worauf diese Stellung nehmen können. Laut Auskunft des Sprechers riskieren sie eine Busse. Der Rahmen reicht bis zu 20’000 Franken.

Die langsam-tiefen Überflüge der Junkers 52, einer dreimotorigen Propellermaschine aus den 1930er-Jahren, über der Kaserne mitten in Basel waren eine Attraktion des Tattoo 2014. Flüge auf 300 Meter über Grund oder mehr brauchen in der Schweiz keine Bewilligung, tiefere aber schon. Über dicht besiedeltem Gebiet erteilt das BAZL jedoch sicherheitshalber keine Tiefflugbewilligung.

Hängiges Strafverfahren

Für das Tattoo war eine Bewilligung für Flüge in 200 Metern Höhe beantragt, jedoch nicht erteilt worden. Das jetzt hängige Strafverfahren leitete das BAZL in der Folge aufgrund von Hinweisen ein, so namentlich auch eines solchen der baselstädtischen Kantonspolizei.

Unter anderem forderte das Bundesamt von der Flugsicherung Skyguide den «Flight Track» (Radar-Daten) der Ju 52 ein. Aufgezeichnet werden jeweils auch die Dialoge zwischen Pilot und Tower, hier mit jenem des Flughafens Basel-Mülhausen. Im Zuge der Untersuchung musste dann der Nachweis der Tiefflüge erbracht werden.

Das diesjährige Basel Tattoo dauerte vom 18. bis zum 26. Juli. Mit dem Einbau der Ju 52-Überflüge ins Programm beging das Festival das 100-Jahre-Jubiläum der Schweizer Luftwaffe.

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