Die Zahl dschihadistisch motivierter Reisen nimmt weiter zu. Der Bundesrat fasst nun Ausreiseverbote ins Auge. Auch der Austausch von Flugpassagierdaten ist ein Thema.
In der Taskforce TETRA koordinieren die Schweizer Behörden Massnahmen gegen Terrorismus und Dschihad-Reisen. Aktuell werden rund siebzig Fälle bearbeitet, in gut zwanzig Fällen sind Strafverfahren eröffnet worden.
Bis im Oktober zählte der Nachrichtendienst vierzig bestätigte Fälle von dschihadistisch motivierten Reisen. Laut dem am Montag veröffentlichten zweiten Bericht der Taskforce reisen vermehrt nicht nur Männer, sondern auch Frauen und Minderjährige in Konfliktgebiete – aus der Schweiz bisher sechs Frauen und zwei Minderjährige.
Verhinderung der Ausreise
Ist noch kein Strafverfahren eröffnet worden, kann eine verdächtige Person nicht an der Ausreise gehindert werden. Die Taskforce empfiehlt, das zu ändern: Sie erachte die Einführung präventiver polizeilicher Massnahmen zur Verhinderung einer Ausreise als sinnvoll, schreibt sie im Bericht. Ein Ausreiseverbot könne als Ultima Ratio ein wirksames Mittel sein.
Der Bundesrat hatte schon vor rund einem Jahr angekündigt, er lasse die Frage abklären. Nun hat er das Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) beauftragt, mögliche Umsetzungsvarianten zu prüfen.
«Schwerer Grundrechtseingriff»
Nicoletta della Valle, Direktorin des Bundesamtes für Polizei (fedpol), räumte vor den Medien ein, dass es sich um einen schweren Grundrechtseingriff handle. Die Schweiz sei aber international verpflichtet, Dschihadisten an der Ausreise zu hindern.
Wichtig ist in den Augen der Taskforce auch die Ausschreibung von verdächtigen Personen zur verdeckten Registrierung im Schengener Informationssystem. Allerdings verfügen nicht alle Kantone über die gesetzlichen Grundlagen dafür. Für den Nachrichtendienst ist die Grundlage im neuen Gesetz vorgesehen. Geprüft wird nun, ob auch das fedpol eine Befugnis erhalten soll.
Austausch von Passagierdaten
Auf internationaler Ebene ist unter anderem der Austausch von Flugpassagierdaten geplant. Das Europäische Parlament will die entsprechende Richtlinie, die wegen Datenschutzbedenken seit 2011 blockiert war, bis Ende Jahr behandeln. Dabei geht es um den Austausch aller Daten von Personen, die ein Flugticket reserviert haben. Auch die Schweiz dürfte mitmachen: «Wenn die EU so weit ist, wird sich die Schweiz kaum entziehen können», sagte della Valle.
Heute erhalten die Schweizer Grenzkontrollbehörden von den Fluggesellschaften Daten von Passagieren, die an bestimmten Orten eingecheckt haben. Eine erste Erweiterung ist mit der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes vorgesehen: Die Fluggesellschaften sollen verpflichtet werden, den zuständigen Strafverfolgungsorganen auf Verlangen Passagierdaten herauszugeben.
Radikalisierung und Deradikalisierung
Zur Prävention von Radikalisierung empfiehlt die Taskforce, auf bestehende lokale Strukturen zur Gewalt- und Extremismusprävention zurückzugreifen, diese zu verstärken und den Erfahrungsaustausch zu fördern. Die Prävention sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, gab della Valle zu bedenken. Sie beginne im engsten Umfeld – in der Familie, im Freundeskreis und im Sportverein.
Handlungsbedarf sieht die Taskforce dagegen bei der Deradikalisierung von dschihadistischen Rückkehrern. Dazu seien gezielte Angebote erforderlich. Der Delegierte des Sicherheitsverbundes Schweiz soll bis Mitte 2016 Empfehlungen an die Kantone zu bewährten Methoden und Verfahren erarbeiten.
Keine Hotline für Meldungen
Geprüft hatte die Taskforce auch, ob eine Notfallnummer zur Meldung möglicher Gewaltextremisten eingerichtet werden soll. Sie kam zum Schluss, dass dies zu Doppelspurigkeiten führen würde, da verdächtige Wahrnehmungen bei jedem Polizeiposten gemeldet werden können. Der Bundesrat hat deshalb entschieden, auf eine Hotline zu verzichten.
Weiter vorantreiben will die Taskforce jedoch die Zusammenarbeit mit Anbietern und Betreibern von Social-Media-Plattformen. Das Ziel ist es, gegen Terrorismusverherrlichung und Gewaltpropaganda im Netz vorzugehen. Die ersten Kontakte seien konstruktiv verlaufen, heisst es im Bericht.
Nationaler Führungsstab bei Anschlag
Sollte es zu einem Terroranschlag in der Schweiz kommen, würde der nationale Führungsstab Polizei einberufen, der seit Anfang 2015 besteht. Der Stab unter Leitung der Konferenz der kantonalen PolizeikommandantInnen der Schweiz (KKPKS) würde die kantonale Einsatzführung unterstützen.
Die terroristische Bedrohung der Schweiz hat sich laut TETRA im vergangenen halben Jahr leicht erhöht. Die Schweiz werde in Einzelfällen im Zusammenhang mit terroristischen Drohungen als mögliches Zielland genannt.
Keine Hinweise gibt es bisher dafür, dass mit den Flüchtlingsströmen Terroristen nach Europa eingeschleust werden. Der Chef des Nachrichtendienstes, Markus Seiler, sieht indes eine Gefahr darin, dass Flüchtlinge im Zielland von Terrororganisationen angesprochen werden.