Taxameter müssen künftig periodisch auf ihre Messgenauigkeit überprüft werden. Diese und weitere technische Anforderungen hat der Bund in einer neuen Verordnung festgelegt. Damit will er sicherstellen, dass die Geräte, die in Taxis den Fahrpreis erfassen, korrekt messen.
Mit einer neuen Verordung will der Bund sicherstellen, dass die Taxameter korrekt messen. Die Taxihalter dürfen die Messgenauigkeit weiterhin selbst prüfen. Die Vollzugsbehörden können aber unangemeldete Kontrollen durchführen, wie das Eidgenössische Institut für Metrologie (METAS) am Donnerstag mitteilte. Mit der Massnahme soll verhindert werden, dass Taxikunden übers Ohr gehauen werden.
Bisher keine technischen Vorschriften
Bisher gab es in der Schweiz keine technischen Vorschriften für Taxameter. Mit der neuen Verordnung des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements über Taxameter werden nun von technischer Seite her die Grundlagen geschaffen, um sicherzustellen, dass diese Geräte richtig messen.
Die Verordnung, die am 1. Januar 2014 in Kraft tritt, legt fest, dass nur noch Geräte in Verkehr gebracht werden, die nach vorgegebenen technischen Anforderungen gebaut sind. Dabei wurden aufgrund der bilateralen Verträge die Anforderungen der europäischen Messmittelrichtlinie übernommen, wie das METAS mitteilte.
Die Messgenauigkeit muss gemäss Verordnung mindestens alle zwölf Monate kontrolliert werden. Ist das Gerät zu ungenau, muss es von einer fachkompetenten Person neu justiert und anschliessend wieder gesichert werden.
Auch die maximalen Messfehler werden in der Verordnung geregelt: Diese dürfen höchstens zwei Prozent der gefahrenen Strecke oder 20 Meter betragen sowie höchstens ein Prozent der Zeit oder zwei Sekunden.