Viele Autolenker fahren bei schlechtem Wetter nur mit Tagfahrlicht und ohne Rücklicht. Das sei gefährlich und illegal, warnt der Touring-Club Schweiz (TCS).
Der TCS stellte in einem nicht repräsentativen Versuch fest, dass viele Autofahrer nur mit Tagfahrleuchten und ohne Rücklicht fahren, wie aus einer am Montag veröffentlichten Mitteilung hervorgeht. Während einer Stunde hatte der TCS den Verkehr bei nebligem Herbstwetter auf der A1 beobachtet. Fazit: Jedes fünfte Auto fuhr ohne Abblendlicht.
Bei schlechten Sichtverhältnissen sei dies gefährlich, warnt der TCS – besonders während der Herbst- und Winterzeit. Dies bestätigt auch Uwe Ewert von der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda: «Die Gefahr besteht, dass das Auto nicht erkannt wird und es zu Auffahrunfällen kommt.»
Abblendlicht gesetzlich obligatorisch
Die Warnung des TCS ist nicht nur eine Empfehlung, sondern gesetzlich geregelt. «Bei mangelhaften Sichtverhältnissen, in Tunnels und bei Dunkelheit muss das Abblendlicht eingeschaltet werden», sagt Verkehrspsychologe Ewert. Dies sei im Strassenverkehrsgesetz und in der Verkehrsregelverordnung so ausgeführt. Bei einem Übertritt wird der Autofahrer mit 14 Franken gebüsst.
Warum so viele Autofahrerinnen und Autofahrer das Gesetz nicht befolgen, erklärt sich Ewert folgendermassen: «Viele Leute sind verwirrt und wissen nicht, wie die aktuelle Regelung lautet.» Das bfu erhalte viele Anfragen bezüglich dem Lichtobligatorium.
Sensibilität des Lichtsensors erhöhen
Seit Anfang 2014 ist es in der Schweiz obligatorisch, auch am Tag mit Licht zu fahren. Deshalb benutzen viele Autofahrer Tagleuchten, weil diese den Treibstoffverbrauch schonen. Diese genügen jedoch nur während des Tages bei schönem Wetter und ersetzen das obligatorische Abblendlicht nicht.
Bei vielen Autos ist das Licht automatisch geregelt. Teilweise ist jedoch der Sensor nicht richtig eingestellt. «Dieses Problem ist technisch einfach zu lösen, indem man die Sensibilität des Lichtsensors erhöht», sagt Thomas Rohrbach vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) auf Anfrage.
Wenn das Licht nicht automatisch geregelt ist oder man das Tagfahrlicht nachgerüstet hat, muss das Abblendlicht manuell eingeschaltet werden. «Der Klassiker sind die Tunnels», sagt Rohrbach. Da würden viele Autofahrer vergessen, das Licht manuell umzuschalten. Der TCS und das ASTRA empfehlen deshalb, das Abblendlicht immer eingeschaltet zu lassen.