Teilbedingte Freiheitsstrafe für Zürcher Finanzjongleur

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag einen Finanzjongleur wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 63-Jährige hatte unter anderem den sogenannten Chiemsee-Kessel als „Heiligen Gral“ angepriesen.

Das Obergericht in Zürich (Archiv) (Bild: sda)

Das Zürcher Obergericht hat am Donnerstag einen Finanzjongleur wegen mehrfachen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung zu drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Der 63-Jährige hatte unter anderem den sogenannten Chiemsee-Kessel als „Heiligen Gral“ angepriesen.

Der Verurteilte muss 15 Monate absitzen. Für die restlichen 21 Monate erhielt er eine Probezeit von vier Jahren. Das Obergericht hat damit das Urteil des Bezirksgerichts Meilen ZH leicht nach unten korrigiert.

Im Gegensatz zur Vorinstanz verneinten die Oberrichter ein gewerbsmässiges Vorgehen des Beschuldigten und sahen gänzlich von einer staatlichen Ersatzforderung ab. Zudem hatte das Gericht in Meilen den unbedingten Teil der dreijährigen Strafe noch auf 18 Monate festgesetzt.

Noch vor wenigen Jahren galt der 63-Jährige aus Meilen als erfolgreicher Geschäftsmann, der scheinbar erfolgreich den mysteriösen Chiemsee-Kessel vermarktete. Der im September 2001 im bayrischen Chiemsee von einem Taucher gefundene elf Kilogramm schwere Goldpokal galt als archäologische Sensation.

Mit Chiemsee-Kessel-Einnahmen Löcher gestopft

Im Mai 2005 konnte der Beschuldigte den Chiemsee-Kessel für rund 300’000 Euro erwerben. Danach konnte er diverse Investoren zu Partizipationsverträgen überreden, die dem Beschuldigten rund 7,4 Millionen Euro einbrachten.

Mit dem Geld musste er allerdings alte finanzielle Löcher stopfen, die aus gescheiterten Öl- und Stahlgeschäften entstanden waren. Im September 2006 war es vorbei. Die Zürcher Staatsanwaltschaft liess den Gral beschlagnahmen und eröffnete gegen den Geschäftsmann eine Strafuntersuchung. Dem Beschuldigten wurden Betrügereien mit einem Deliktbetrag von rund 24 Millionen Franken angelastet.

Grundsätzlich war auch das Obergericht vom betrügerischen Vorgehen überzeugt. So habe der Beschuldigte viele der Geschädigten mit falschen Angaben hinters Licht geführt. Er selber hatte vor Gericht von zivilrechtlichen Fehlern, aber von üblichen Methoden in der Realwirtschaft gesprochen.

Millionen zurückzahlen

Der Verurteilte wurde vom Obergericht verpflichtet, diverse Schadenersatzforderungen zu begleichen. So soll er allein einer osteuropäischen Investorin drei Millionen Euro zurückerstatten.

Der Chiemsee-Kessel soll dem Konkursamt St. Gallen herausgegeben werden. Doch auch danach werden die Gerüchte um den geheimnisvollen Gral kaum abreissen. Für die einen ist es Nazi-Gold, für die anderen altkeltische Schmiedekunst. Jedenfalls soll sein Euro-Wert in die Millionen gehen.

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