Das Amtsgericht München hält das Testament des verstorbenen deutschen Kunstsammlers Cornelius Gurlitt, in dem er das Kunstmuseum Bern als Alleinerbin einsetzt, für wirksam. Gurlitts Cousine blitzte mit ihrem Erbanspruch vor dem Münchner Gericht ab.
Das amtsgericht München hat entschieden, dass die Cousine von Cornelius Gurlitt keinen Anspruch auf das Erbe hat. Der Entscheid ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Gurlitts Cousine Uta Werner kann innerhalb eines Monats Beschwerde beim Oberlandesgericht München Beschwerde einlegen, wie aus einer Mitteilung des Münchner Amtsgericht vom Donnerstag hervorgeht.
Der im vergangenen Mai verstorbene Kunstsammler Cornelius Gurlitt hatte seine ebenso illustre wie umstrittene Kunstsammlung überraschend dem Kunstmuseum Bern vermacht.
Gurlitts Cousine Uta Werner bestritt diesen Anspruch. Sie hegt Zweifel an der Testierfähigkeit ihres Cousins. Werner hatte deshalb beim Amtsgericht München einen Erbscheinantrag gestellt. Mit dem Erbschein verbindet sich die Klärung der Frage, wer nun der rechtmässige Erbe sei. Auch das Kunstmuseum Bern beantragte daraufhin einen Erbschein.
Illustre Sammlung
Das Münchner Amtsgericht hat nun Werners Erbscheinantrag nicht stattgegeben, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Die Anwälte Werners kündigten an, die Begründung des Gerichts prüfen und dann entscheiden zu wollen, ob Rechtsmittel eingelegt werden.
Der Anfang Mai 2014 verstorbene Cornelius Gurlitt war der Sohn von Hildebrand Gurlitt, eines bevorzugten Kunsthändlers des Nazi-Regimes. Nach dem Tod von Vater Gurlitt erbte schliesslich der Sohn eine illustre, wenn auch mit Raubkunstverdacht behaftete Sammlung, die er verschwiegen in seiner Wohnung in München hortete. In der Sammlung befinden sich Werke etwa von Matisse, Picasso, Renoir und Monet.
Seinen bescheidenen Lebensunterhalt bestritt Gurlitts Sohn mit dem gelegentlichen Verkauf von Bildern. Gurlitts Kunstschatz wurde 2011 von den Behörden entdeckt, nachdem der ältere Mann Zollbeamten in einem Zug aufgefallen war, weil er ungewöhnlich viel Bargeld bei sich hatte. In Gurlitts Appartement in München und in einem Haus in Salzburg fanden sich rund 1500 Werke der klassischen Moderne, darunter Bilder, die seit Jahren als verschollen galten.
Kurz vor seinem Tod willigte Gurlitt ein, die Sammlung auf Raubkunst untersuchen zu lassen und Bilder berechtigten Anspruchstellern zurückzugeben. Wenig später starb Gurlitt.
«Entartete Kunst» geht nach Bern
In einem Testament hatte er überraschend seinen ganzen Besitz dem Kunstmuseum Bern vermacht. Nach umfangreichen Abklärungen nahm die Institution im vergangenen November die Erbschaft an. Kunstwerke, die unter Raubkunstverdacht stehen, sollen in Deutschland bleiben und an Berechtigte zurückgehen.
Nach Bern kommen sollen indessen Werke, die von den Nazis als «entartet» aus deutschen Museen entfernt wurden. Das Kunstmuseum will sich aktiv an der Erforschung der Herkunft der Bilder beteiligen und hat dazu eine Forschungsstelle angekündigt. Diese ist aber noch nicht aktiv, solange der Erbstreit andauert.