Der Holländer Giedo van der Garde erzielt im Rechtsstreit mit dem Formel-1-Team Sauber einen Teilerfolg. Der einstige Ersatzfahrer der Zürcher Equipe erhält von einem Schweizer Schiedsgericht Recht.
Das Schweizer Schiedsgericht hat in einem erstinstanzlichen Entscheid dem Antrag Van der Gardes stattgegeben, dass die Verantwortlichen des Teams Sauber «alle Handlungen unterlassen müssen, die ihn daran hindern könnten, als einer der beiden nominierten Fahrer bei Sauber an der Formel-1-WM 2015 teilnehmen zu können». Das Urteil ist rechtlich verbindlich, aber noch nicht rechtskräftig. Aus diesem Grund hat Van der Garde zusätzlich vor einem australischen Gericht in Melbourne seinen Anspruch eingeklagt. Der Holländer ist nach wie vor der Meinung, sich mit dem Team Sauber auf eine Anstellung als Stammfahrer für die diesjährige Saison geeinigt zu haben. Vor dem Court in der Hauptstadt des Bundesstaates Victoria, in der am übernächsten Sonntag die Formel-1-Saison beginnt, findet am nächsten Montag eine erste Anhörung statt.
Monisha Kaltenborn, CEO und Chefin des Teams Sauber, gibt zum Rechtsstreit mit dem ehemaligen Angestellten keine Auskunft. «Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, wäre es unangebracht, sich zu einzelnen Details zu äussern. Wir werden jedoch alles daran setzen, die Interessen unseres Teams und des Unternehmens zu wahren», wird die promovierte Juristin in einem Communiqué des Rennstalls zitiert.
Eigene Interessen des Teams Sauber wahren heisst in Bezug auf die Fahrerpaarung, wie geplant mit den neu engagierten Marcus Ericsson und Felipe Nasr die WM 2015 zu bestreiten.