Temporäre Asylunterkunft Frick AG für Grossrats-Kommission zu teuer

Der Umbau des ehemaligen A3-Werkhofes Frick AG in eine temporäre Asylunterkunft ist der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen des Aargauer Grossen Rates zu teuer. Sie lehnt den von der Regierung verlangten Kredit in Höhe von rund 2 Millionen Franken ab.

Der Umbau des ehemaligen A3-Werkhofes Frick AG in eine temporäre Asylunterkunft ist der Kommission für Gesundheit und Sozialwesen des Aargauer Grossen Rates zu teuer. Sie lehnt den von der Regierung verlangten Kredit in Höhe von rund 2 Millionen Franken ab.

Die Kommission anerkenne zwar das Bedürfnis, erachte aber die Investitionskosten für den Umbau in eine lediglich während 24 Monaten zur Verfügung stehende Asylunterkunft als zu hoch, heisst es in einer Mitteilung vom Montag. Der Kredit ist Teil eines umfangreichen Nachtragskredit-Paketes.

Für das Projekt liegt bereits eine Baubewilligung vor. Geplant war, dass bis Ende Jahr 180 Asylsuchende, vor allem allein reisende Männer, einziehen sollen. Ursprünglich sollten auf dem Gelände in «Shelters for Refugees»-Hütten von Ikea rund 300 Asylsuchende untergebracht werden. Der Kanton Aargau hatte bereits 100 der 1200 Franken teuren Hütten gekauft, verzichtete dann aber nach Brandtests in Zürich darauf, die Hütten für diesen Zweck einzusetzen.

Kein Gehör für neue Gesundheits-Datenbank

Die Sparschraube will die Kommission auch beim Projekt «Data-Warehouse» ansetzen. Damit sollten die bereits vorhandenen, komplexen Daten im Bereich für Gesundheitsversorgung elektronisch aufbereitet, integriert und verknüpft werden.

Die Kommission lehnt das Projekt ab und verzichtet gleichzeitig auf Sanierungsmassnahmen für zwei weitere Controlling-Instrumente im Gesundheitsbereich. Der Handlungsspielraum der Spitäler soll nicht weiter eingeschränkt werden, begründet die Kommission ihren Entscheid. Die bisherigen Kontrollinstrumente seien genügend.

In zwei anderen Fällen wehrt sich die Kommission gegen Sparmassnahmen der Regierung. Die Beratung von Nicht-IV-Bezügern durch die Pro Infirmis und die externen Dienstleistungen im Arbeitsmarktservice sollen weiterhin mitfinanziert werden. Die Kommission erachtet die damit verbundene Kostenverschiebung auf die Gemeinden nicht als sinnvoll.

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