Tessiner Gemeinde will kein Bahngebäude vor eigener Haustür

Die Gemeinde Camorino TI konnte sich vor Bundesgericht gegen das eidgenössische Verkehrsdepartement und die AlpTransit Gotthard AG durchsetzen. Sie müssen nun bei dem Bahntechnikgebäude nachbessern, das am Eingang des Ceneri-Tunnels errichtet werden sollte.

Am Nordportal des Ceneri-Basistunnels sollte das Bahntechnikgebäude errichtet werden. Die Gemeinde Camorino TI wehrte sich dagegen erfolgreich vor dem Bundesgericht. (Archivild) (Bild: sda)

Die Gemeinde Camorino TI konnte sich vor Bundesgericht gegen das eidgenössische Verkehrsdepartement und die AlpTransit Gotthard AG durchsetzen. Sie müssen nun bei dem Bahntechnikgebäude nachbessern, das am Eingang des Ceneri-Tunnels errichtet werden sollte.

Das neue Bauwerk hätte für die Telekommunikation im Bahnverkehr genutzt werden sollen, wie aus dem Urteil des Bundesgerichts vom 20. Juli hervorgeht. Es sollte 100 Meter lang und 20 Meter breit werden und am Tunneleingang stehen – auf dem Dach war eine 30 Meter hohe Funkantenne geplant.

Das Bundesgericht hob einen Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) vom Februar 2015 auf, der die zuvor durch die AlpTransit Gotthard AG angepassten Baupläne gutgeheissen hatte.

Diese Pläne waren der Gemeinde Camorino ein Dorn im Auge: Sie war weder mit den Massen noch der Position des Gebäudes in der Landschaft einverstanden. Auch die geplanten Parkplätze waren aus Sicht der Gemeinde überdimensioniert.

Es liege nun in den Händen des UVEK, die Pläne für das Bahntechnikgebäude erneut zu überarbeiten, schreiben die Richter in ihrem Urteil.

Der Ceneri-Basistunnel ist Teil der NEAT und soll voraussichtlich im Dezember 2020 eröffnet werden.

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