Die Tessiner Bank BSI wehrt sich gegen den Entscheid der Finma, die Privatbank habe im Zusammenhang mit Geschäften rund um den malaysischen Staatsfonds 1MDB Geldwäschebestimmungen verletzt. Sie hat beim Bundesverwaltungsgericht eine Beschwerde eingelegt.
Die Verfügung der Finanzmarktaufsicht Finma sei unter den geltenden Grundsätzen des Verwaltungsrechts rechtswidrig und unverhältnismässig, schreibt die BSI in einer Medienmitteilung vom Donnerstag. Darüber hinaus habe die Behörde den Ruf der Bank stark beschädigt.
Die Finanzmarktaufsicht war am 23. Mai 2016 zum Schluss gekommen, die Tessiner Bank habe durch Transaktionen mit dem von einem Korruptionsskandal erschütterten malaysischen Staatsfonds gegen Geldwäschebestimmungen verstossen.
Das Tessiner Traditionshaus habe verdächtige Gelder angenommen, ohne diese genügend zu prüfen, und trotz offensichtlicher Verdachtsmomente an den undurchsichtigen Geschäfte festgehalten, lautete der Vorwurf der Finma.
Die Finma verfügte die Auflösung der BSI und beschloss zusätzlich einen «ungerechtfertigt erzielten Gewinn» in der Höhe von 95 Millionen Franken einzuziehen. Zudem eröffnete sie sogenannte Enforcementverfahren gegen zwei ehemalige Funktionsträger der Bank.
Zwar dürfe die BSI wie geplant von der Vermögensverwalterin EFG International übernommen werden, entschied die Behörde. Sie genehmigte die Übernahme allerdings nur unter der Bedingung, dass die BSI vollständig integriert und innerhalb von zwölf Monaten aufgelöst werde. Zudem dürfe keiner der für die Verfehlungen verantwortlichen Topmanager bei der EFG in ähnlicher Position tätig sein.
BSI war gewarnt worden
Die Finma begründete ihren Entscheid unter anderem damit, die Bank sei bereits im Herbst 2013 gewarnt worden. In einem Brief habe sie die BSI darauf hingewiesen, dass die Geschäfte im Zusammenhang mit dem 1MDB-Fonds ein grosses Geldwäscherei- und Korruptionsrisiko bergen würden.
Trotz der Warnung habe sich das Management entschieden, die Kundenbeziehungen weiterzuführen, sagte später Finma-Direktor Mark Branson. Die Geschäfte seien offensichtlich zu lukrativ gewesen, um sie abzubrechen – obwohl die Bank sie nicht komplett verstehen konnte.
Diesen Vorwurf will die Tessiner Bank nicht gelten lassen. Sie sei ab dem Herbst 2013 im Zusammenhang mit dem malaysischen Staatsfonds «fortwährend und transparent» mit der Finma in Kontakt gestanden, heisst es in der Medienmitteilung vom Donnerstag. Dort, wo Mängel zu Tage traten, habe die BSI Korrekturen vorgenommen. Anfang 2015 seien zudem alle Kundenbeziehungen mit Bezug zum 1MDB-Fonds beendet worden.
4 Milliarden Dollar veruntreut
Kern der Affäre ist der durch den malaysischen Premierminister Najib Razak gegründete Staatsfonds 1MDB. Er steht im Zentrum von Geldwäschereiuntersuchungen in mindestens sechs Ländern, darunter auch der Schweiz. Die Bundesanwaltschaft (BA) ermittelt seit längerem in dem Fall.
Aufgrund des Finma-Entscheids sowie eigener Ermittlungen zum 1MDB-Fonds hat die Bundesanwaltschaft ein Strafverfahren gegen die BSI eröffnet. Sie habe den Verdacht, dass die Straftaten der Geldwäscherei sowie der Bestechung fremder Amtsträger durch eine adäquate Organisation der BSI hätten verhindert werden können, hiess es zur Begründung.
Die BA hat gemäss früheren Angaben Anhaltspunkte, dass Gelder im Umfang von ungefähr 4 Milliarden Dollar veruntreut wurden. Diese wären für die wirtschaftliche und soziale Entwicklung Malaysias bestimmt gewesen.