Tessiner Regierung nun doch für Sonntagsverkauf im FoxTown

Während Jahren hat die Tessiner Regierung den Sonntagsverkauf im FoxTown in Mendrisio toleriert. Erst das Ausnahmegesuch eines anderen Einkaufszentrums setze der rechtswidrigen Praxis ein Ende. Nun sucht die Regierung nach Mitteln und Wegen, den Sonntagsverkauf im FoxTown doch noch zu retten.

Der Sonntagsverkauf soll bleiben: Tafel mit den Öffnungszeiten des "FoxTown" bei Mendrisio (Bild: sda)

Während Jahren hat die Tessiner Regierung den Sonntagsverkauf im FoxTown in Mendrisio toleriert. Erst das Ausnahmegesuch eines anderen Einkaufszentrums setze der rechtswidrigen Praxis ein Ende. Nun sucht die Regierung nach Mitteln und Wegen, den Sonntagsverkauf im FoxTown doch noch zu retten.

Erst am Dienstag hatte sie mitgeteilt, dass künftig das Bundesgesetz auch für das FoxTown angewendet werden müsse. Ende Monat sei Schluss mit dem Sonntagsverkauf im FoxTown.

Grund für den Entscheid der Regierung war eine Anzeige von Privaten bei der Tessiner Staatsanwaltschaft sowie das Gesuch eines neuen Shoppingcenters in Chiasso, das seine Tore ebenfalls am Sonntag öffnen wollte. Da mochten auch die Gewerkschaften, die den Sonntagsverkauf im FoxTown bisher mitgetragen hatten, nicht mehr stillhalten.

Das letzte Wort ist aber offenbar noch nicht gesprochen: Nach einer Sitzung vom Mittwochmorgen hat die Tessiner Regierung die involvierten Parteien dazu aufgerufen, zum „Dialog“ zurückzukehren. Man müsse neu verhandeln, um eine gesetzliche Grundlage für die „Tessiner Ausnahme“ vom Arbeitsgesetz zu schaffen, sagte Luca Invernizzi, Sprecher der kantonalen Staatskanzlei, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

Oberaufsicht beim Bund

Auf kantonaler Ebene ist dies allerdings nicht möglich. Nötig wäre eine Änderung des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz), das Sonntagsverkäufe grundsätzlich verbietet. Das wirft die Frage auf, welche Rolle die Bundesbehörden bei der „Tessiner Ausnahme“ gespielt haben.

Es handelt sich zwar um ein Bundesgesetz, für den Vollzug sind aber die Kantone zuständig, wie Marie Avet, Sprecherin des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO), auf Anfrage erklärte. „Der Bund übt die Oberaufsicht auf den Vollzug durch die Kantone aus und kann ihnen Weisungen erteilen“.

Im Falle von Fox Town habe man keinen Handlungsbedarf gesehen, da die Kantonsregierung den Sonntagsverkauf inzwischen verboten habe. Wie das SECO reagieren würde, wenn das Einkaufszentrum seine Tore nun doch am Sonntag öffnen dürfte, konnte Avet nicht sagen. „Das ist eine neue Ausgangslage, die neu geprüft werden müsste. Das SECO wird die weitere Entwicklung im Kanton Tessin beobachten.“

„Historischer Spezialfall“

Fragen gefallen lassen müssen sich nicht nur die Behörden, sondern auch die Gewerkschaften, die die Ausnahme für das Fox Town seit 1995 mitgetragen haben. Unia-Sprecher Hans Hartmann spricht von einem „historischen Spezialfall“.

Die Unia Tessin habe damals in die Sonntagsarbeit eingewilligt, weil im Gegenzug ein guter Gesamtarbeitsvertrag für die Angestellten ausgehandelt werden konnte. Vor allem aber seien sich alle Beteiligten im Tessin einig gewesen, dass es sich um eine Ausnahme handle.

Die Unia kämpft an vorderster Front gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten und eine weitere Ausdehnung der Sonntagsarbeit. Hartmann leugnet nicht, dass der Sonderfall Fox Town schlecht dazu passt. Dass nun auch noch Stellen auf dem Spiel stehen, macht die Situation für die Unia nicht einfacher. „Nun muss die Regierung mit den Sozialpartnern eine Lösung finden, die möglichst wenig Nachteile für die Arbeitnehmenden hat“, sagte Hartmann.

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