Eine 43-jährige Thailänderin ist am Freitag von einem Berner Gericht wegen Menschenhandels und Förderung der Prostitution zu einer Freiheitsstrafe von sechseinhalb Jahren verurteilt worden. Sie lockte 50 Frauen oder Transvestiten aus ihrem Heimatland in die Schweiz und führte sie der Prostitution zu.
Für das Regionalgericht Bern handelt es sich um einen der grössten in der Schweiz aufgedeckten Fälle von Menschenhandel. Die Opfer seien von Beginn weg in «Schuldknechtschaft» geraten und danach als Prostituierte sexuell ausgebeutet worden, begründete die Gerichtspräsidentin am Freitag das Urteil.
Für die Reise in die Schweiz mussten die Angeworbenen 30’000 Franken aufbringen. Sie wussten, dass sie danach als Prostituierte eingesetzt würden. Wegen der hohen Schulden blieb vom Verdienst fast nichts übrig; weil sie illegal in einem fremden Land beschäftigt waren, konnten sich die Frauen kaum wehren.
Die Beschuldigte betrieb selber einen Salon in Müllheim (TG) und vermittelte in den Jahren 2008-2011 Frauen an Salons in Zürich, Winterthur, Rothrist, Basel, Luzern, Solothurn, Trimbach bei Olten, Biel und Bern.
Viel Geld verdient
Der schwungvolle Handel flog auf, als sich eine Prostituierte in Bern an die Kantonspolizei wandte. Der Betreiber des Bordells in Bern ist im November 2012 zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden.
Mit der «modernen Form der Sklaverei», wie die Richterin den Menschenhandel bezeichnete, verdiente die Angeklagte viel Geld. Der Umsatz belief sich im genannten Zeitraum auf rund 1,8 Mio. Franken.
Das Gericht glaubte ihr, dass sie lediglich Teil einer von Thailand aus operierenden Organisation sei. Doch sie habe sich aktiv beteiligt und davon profitiert, war das Gericht der Meinung. Verurteilt wurde die Angeklagte auch wegen Geldwäscherei, Fälschung von Ausweisen und Verstössen gegen das Ausländergesetz.
Die Angeklagte, die früher selbst der Prostitution nachging, ist seit 2006 mit einem Schweizer verheiratet. Diesen befand das Gericht der Gehilfenschaft für schuldig und verurteilte ihn zu einer teilbedingten Strafe von 30 Monaten.