Im monatelangen Kräftemessen mit der Regierung hat Thailands Opposition eine Niederlage erlitten: Das Verfassungsgericht wies am Mittwoch deren Forderung zurück, die vorgezogene Parlamentswahl von Anfang Februar zu annullieren.
Die Petition eines Anwalts der Demokratischen Partei sei nicht ausreichend begründet, hiess es in einer Erklärung. Die Regierungsgegner protestieren seit November gegen Ministerpräsidentin Yingluck Shinawatra und verlangen ihren Rücktritt.
Diese hatte daraufhin für den 2. Februar eine Wahl angesetzt, um den Demonstranten den Wind aus den Segeln zu nehmen – Yingluck hat vor allem im ländlichen Norden und Nordosten breiten Rückhalt in der Bevölkerung.
Die Opposition boykottierte die Wahl allerdings und blockierte rund 10’000 Wahllokale. Millionen Bürgerinnen und Bürger, die deswegen nicht abstimmen konnten, sollen nun am 20. und 27. April wählen können – die Termine hatten die Behörden am Dienstag festgelegt. Die Wahlkommission will Ergebnisse erst dann bekanntgeben, wenn alle Bürger abstimmen konnten.
Opposition wird wohl nicht aufgeben
Allerdings könnte die Opposition auch die nachträglichen Wahltermine stören. Die Regierungsgegner fordern statt Wahlen die Einsetzung eines nicht gewählten sogenannten Volksrats, der eine Reihe von Reformen durchsetzen soll.
Die Proteste gegen die Ministerpräsidentin hatten sich im vergangenen November an einem von der Regierung befürworteten Amnestiegesetz entzündet, das Yinglucks Bruder, dem früheren Regierungschef Thaksin Shinawatra, wohl eine Rückkehr aus dem Exil erlaubt hätte.
Die Opposition sieht Yingluck als eine Marionette ihres Bruders, dem sie Korruption und Bestechung vorwirft. Die Familie ist in weiten Teilen der Mittelschicht von Bangkok und im Süden verpönt.