Die Stimmrechtsbeschwerden zum Traktandum InterGGA an der Gemeindeversammlung von Therwil landet vor dem Bundesgericht. Drei der ursprünglich vier Beschwerdeführenden haben einen abschlägigen Entscheid des Baselbieter Kantonsgerichts weitergezogen.
Das Kantonsgericht hatte im Juli die Beschwerden abgelehnt, weil die Kritik zu spät angebracht worden war. Drei Therwiler Einwohner ziehen diesen Entscheid nun ans Bundesgericht weiter, wie es in einer Medienmitteilung aus Kreisen der Beschwerdeführenden vom Montag heisst. Die vierte Person habe aus persönlichen Gründen auf einen Weiterzug verzichtet.
Die Therwiler Gemeindeversammlung hatte Ende April 2015 einen Antrag zur InterGGA-Beteiligung abgelehnt. Der Antrag wollte, dass die Versammlung in die Wahl des Kabelnetzbetreibers einbezogen wird. Er verlangte zudem, dass die Gemeinde ihre Beteiligung an der InterGGA aufgibt.
Tage nach der Ablehnung reichten die Antragssteller eine Beschwerde ein, wonach Informationen zum Traktandum unzutreffend gewesen seien. Gemäss Kantonsgericht waren die kritisierten Punkte jedoch bereits bei der Einladung zur Gemeindeversammlung klar gewesen. Es wäre so zumutbar gewesen, dass die Kritiker ihre Vorwände spätestens an der Versammlung klar und deutlich anbringen.
Auf inhaltliche Fragen zum Kabelnetz-Streit war das Kantonsgericht nicht eingegangen. Die Baselbieter Regierung hatte im Herbst 2015 die Stimmrechtsbeschwerden noch teilweise gutgeheissen. Sie hatte angeordnet, dass das Traktandum an einer Gemeindeversammlung nochmals beraten werden müsse.