Bei der Abstimmung über die Abzockerinitiative ist der Bundesrat zu wenig neutral, zeigt sich Initiant und Ständerat Thomas Minder (SH) überzeugt. Darum will er kommende Woche in seinem Kanton eine Stimmrechtsbeschwerde gegen das Abstimmungsbüchlein einreichen.
Der unabhängige, aber der SVP-Fraktion angeschlossene Minder wirft der Landesregierung konkret vor, gegen einen Artikel im Gesetz über die politischen Rechte zu verstossen, wie er einen Bericht der „NZZ am Sonntag“ gegenüber der Nachrichtenagentur sda bestätigte. Dieser Gesetzesartikel schreibt vor, dass der Bundesrat keine Abstimmungsempfehlung vertritt, die von jener des Parlaments abweicht.
Im Abstimmungsbüchlein macht der Bundesrat mehrmals klar, dass er die Initiative ablehnt. Und damit überschreitet er gemäss Minder seine Kompetenzen. Bei der Abzockerinitiative nämlich hat sich das Parlament zwar für den indirekten Gegenvorschlag ausgesprochen, zur Initiative selbst aber nie eine Stimmempfehlung verabschiedet.
Mit dieser Argumentation unterlegt das Initiativkomitee um Minder nun die Stimmrechtsbeschwerde in Schaffhausen. Wie Minder sagte, ist derzeit offen, ob in zwei weiteren Kantonen, welche die anderen Landessprachen abdecken, ebenfalls Beschwerde erhoben wird.
Komitee will Bundesrat mundtot machen
„Das Initiativkomitee ‚gegen die Abzockerei‘ versucht seit Monaten auf verschiedenen Kanälen, den Bundesrat daran zu hindern, seine Meinung zur Abzockerinitiative zu vertreten“, schreibt die Bundeskanzlei in einer schriftlichen Stellungnahme.
Mehrmals habe die Bundeskanzlei darüber mit dem Initiativkomitee diskutiert. Das Argument, wonach der Bundesrat von Gesetzes wegen keine dem Parlament widersprechende Parole vertreten dürfe, steche nicht. „Der Bundesrat vertritt in den Erläuterungen keine Abstimmungsempfehlung, begründet aber seine Meinung, warum er die Initiative ablehnt“, schreibt die Bundeskanzlei.
Das habe die Landesregierung im übrigen bereits in der Botschaft und in der Parlamentsdebatte getan. Die Praxis sei dieselbe wie bei den Bauspar-Initiativen, zu denen das Parlament ebenfalls keine Empfehlung verabschiedet habe. Auch dort habe der Bundesrat auf eine Abstimmungsempfehlung verzichtet, aber erklärt, warum er gegen die Volksbegehren war.
Über die Stimmrechtsbeschwerde war die Bundeskanzlei nicht auf dem laufenden und lehnte eine Stellungnahme ab. Das offizielle Abstimmungsbüchlein für die eidgenössische Abstimmung vom 3. März ist im Internet bereits aufgeschaltet und wird den Stimmberechtigten kommende Woche zugestellt.