Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB), Hanspeter Thür, fordert schärfere Sanktionen bei Verletzungen von Datenschutzbestimmungen. Das Sammeln von Personendaten sei inzwischen ein lukratives Geschäft und betreffe alle.
Heute sei eine Verletzung der Datenschutzbestimmungen ein Kavaliersdelikt. Die Konsequenzen seien weniger schlimm als beispielsweise im Fall eines Raserdelikts. Man sei zwei, drei Tage in den Schlagzeilen, dann sei alles vorbei.
Dies müsse ändern, sagte Thür an einem Podiumsgespräch aus Anlass des 8. Internationalen Datenschutztages am Dienstag in Bern. Notwendig seien Strafbestimmungen.
Thür plädierte auch für bessere Kontrollen und Transparenz bei so genannten «Big Data». Dabei werden Daten gesammelt im Hinblick auf das künftige Verhalten einer Person. In diesem Bereich müsse klar festgehalten werden, was zulässig sein dürfe und was nicht. Dies könnte beispielsweise in einem separaten Artikel im Datenschutzgesetz geschehen.
Heute wolle niemand zugeben, solche Daten zu sammeln, wie dies beispielsweise mit dem so genannten «Tracking» in den USA praktisch flächendeckend geschehe. Laut Thür wäre es klar widerrechtlich, beispielsweise Daten darüber zu sammeln, wie lange jemand vor einem Kaufhaus-Schaufenster stehe oder welche Ware sich jemand ansehe. «Sobald wir einen konkreten Fall haben, werden wir eingreifen», sagte er. Dazu müsse aber abgewartet und gehofft werden, dass einmal ein «Mini-Snowden» daherkomme.
Alle betroffen
Ineinem gleichentags auf seiner Homepage veröffentlichten Blog warnte Thür davor, das Problem des Datensammelns zu unterschätzen. Zahlreiche Firmen hätten das Sammeln von Personendaten inzwischen als lukratives Geschäftsmodell entdeckt.
Die häufig kostenlosen Dienstleistungen würden die User und Konsumenten mit ihren Daten «bezahlen». Wozu diese anschliessend verwendet und an wen sie weitergegeben würden, machten längst nicht alle Anbieter transparent. Ein Interesse an diesen persönlichen Informationen hätten bei weitem nicht nur Geheimdienste, sondern auch Marketingabteilungen, Versicherungen, Arbeitgeber, Steuerbehörden und viele mehr.
Das Argument, man habe nichts zu verbergen und deshalb sei es egal, treffe nicht zu. Jede und jeder habe etwas zu verbergen, von kleinen Ticks über Krankheiten oder Schulden bis hin zu familiären Problemen. «Es ist ein kolossaler Irrtum zu glauben, dass man sich nur für Ihre Daten interessiert, wenn Sie etwas auf dem Kerbholz haben. Und dass nur demjenigen Schaden erwachse, dessen rechtlich relevantes Fehlverhalten publik gemacht wird», schrieb Thür.
Auch die Basler SP-Ständerätin Anita Fetz warnte am Podium vor Gleichgültigkeit: «Vor lauter Freude über die technischen Gadgets gibt es kein Datenschutzbewusstsein mehr», sagte sie.
Von einem unkonventionellen Ansatz ging Alexis Roussel, Präsident der Piratenpartei, aus: Die Menschenrechte müssten neu definiert werden und es müsse ein Paradigmenwechsel stattfinden. Die Daten müssten dem einzelnen Individuum gehören und ohne das Einverständnis des Einzelnen dürften die Daten nicht weiter verwendet werden, auch nicht vom Nachrichtendienst.
Der Zürcher FDP-Nationalrat Ruedi Noser wies darauf hin, dass nicht jedes Sammeln von Daten negativ sei. Geklärt werden müssen in seinen Augen das Eigentum, das Einsichtsrecht und vor allem auch das Recht zum Löschen, das heute nirgends verankert sei.
Vorschläge bis Ende Jahr auf dem Tisch
Der Bundesrat hatte im vergangenen Oktober zugesichert, dass er Gesetzeslücken im Social-Media-Bereich in den nächsten Jahren angehen will. In einem damals präsentierten 90-seitigen Bericht ortete die Landesregierung grundsätzliche Probleme beim Datenschutz. Wo genau Regelungsbedarf besteht, damit befasst sich eine Arbeitsgruppe, die mit der Revision des Datenschutzgesetzes beschäftigt ist.
Bis Ende 2014 soll das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) dem Bundesrat Vorschläge unterbreiten.