Der Thurgauer Grosse Rat hat am Mittwoch die Volksinitiative „Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher“, die sogenannte Anti-Koran-Initiative, mit grosser Mehrheit für ungültig erklärt. Das ist eine Premiere im Ostschweizer Kanton.
Regierungsrat und vorberatende Kommission beantragten, das Volksbegehren für ungültig zu erklären. Der Text der Initiative, die von 4466 Personen unterzeichnet wurde, sei missverständlich. Die Umsetzung könnte zu uferlosen politischen, juristischen und religiösen Diskussionen führen, sagte Kommissionspräsident Andrea Vonlanthen.
Die Sprecher der Fraktionen von CVP/GLP, FDP, SP, Grünen und EVP/EDU argumentierten wie der Präsident der vorberatenden Kommission. Alex Frei (CVP/Eschlikon) sagte, die Initiative spiele mit der Angst vor dem Islam. Der Initiativtext sei missbräuchlich; mit einer beantragten Änderung des Volksschulgesetzes werde eine Anti-Koran-Debatte geschürt.
Walter Hugentobler (SP/Matzingen) sagte von der Initiative, sie sei „Hass im Gefieder der Friedenstaube“. Felix Heller (SP/Arbon), der jüngste Thurgauer Kantonsparlamentarier, sagte, die Initiative trete die Demokratie und Menschenrechte mit Füssen, darum sei sie für ungültig zu erklären und über das Initiativrecht zu stellen, so Heller.
SVP und BDP für Gültigkeit
Die Fraktionen von SVP und BDP wollten die Anti-Koran-Initiative für gültig erklären. Markus Berner (BDP/Amriswil) sagte, er lehne die Initiative ab, weil auch in der Bibel mörderische Texte stünden; Berner zitierte aus dem Buch Jesaja. Man solle den Islamunterricht im Thurgau nicht verbieten, so Berner. Aber das letzte Wort solle das Volk haben.
Parlamentarier der SVP sprachen sich für die Gültigkeit der Initiative aus, etwa Hermann Lei. Er sagte, Text und Begründung der Initiative seien kongruent. Marcel Schenker (SVP/Homburg) sagte, das Parlament solle dem Souverän vertrauen. Er wollte die Initiative an die Kommission zurückweisen mit dem Auftrag, es sei ein Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Nachdem sich auch Bildungsdirektorin Monika Knill (SVP) gegen die Gültigkeit der Initiative „Gegen frauenfeindliche, rassistische und mörderische Lehrbücher“ ausgesprochen hatte, erklärte der Grosse Rat das Volksbegehren mit 75 zu 40 Stimmen für ungültig. Damit ist die Initiative vom Tisch, das Thurgauer Volk kann nicht darüber abstimmen.
Zum ersten Mal wurde am Mittwoch ein Volksbegehren im Kanton Thurgau für ungültig erklärt. Das Thurgauer Parlament stellte Menschenrechte und das Recht auf Religionsfreiheit damit über das Initiativrecht.
SD-Schmidhauser im Komitee
Vor der Sitzung des Grossen Rats hatten sich ein halbes Dutzend Mitglieder des Initiativkomitees gegen die Ungültigkeitserklärung ihres Begehrens gewehrt. Sie hielten Transparente in die Höhe und forderten, dass das Thurgauer Volk über die Anti-Koran-Initiative abstimmen könne.
Die Initiative wurde lanciert und eingereicht von einem überparteilichen Komitee, dem unter anderem Willy Schmidhauser, ehemaliger Präsident der Schweizer Demokraten (SD) des Kantons Thurgau, angehört. Auslöser der Initiative war der Islamunterricht an der Schule in Kreuzlingen. Das Begehren richtete sich gegen Koran und Hadith.