Polizistinnen und Polizisten im Thurgau müssen ihre Dienstwaffe daheim in Zukunft in einem Tresor oder in einem Waffenkoffer aufbewahren: Das hat Kommandant Hans Baltensberger nach dem tragischen Schiessunfall, bei dem in Gachnang ein Teenager starb, beschlossen.
Beim Unfall mit der Dienstwaffe eines Kantonspolizisten war Mitte September ein 13-jähriger Junge tödlich verletzt worden. Der tragische Schiessunfall löste im Thurgau Trauer und Bestürzung aus.
Der Unfall wurde analysiert. Auf dieser Grundlage der Analyse hat der Thurgauer Polizeikommandant Hans Baltensberger nun zusätzliche Massnahmen für den sicheren Umgang mit der Dienstwaffe beschlossen.
Zur Gewährleistung einer hohen Einsatzbereitschaft müssen Polizisten auch in Zukunft von zuhause bewaffnet ausrücken können. Für die sichere Aufbewahrung der Dienstwaffe zuhause wird nun jedem Polizisten und jeder Polizistin im Kanton Thurgau ein Tresor oder ein abschliessbarer Waffenkoffer zur Verfügung gestellt.
„Die Polizisten sind verpflichtet, die Waffe zuhause eingeschlossen im Koffer oder im Tresor aufzubewahren“, wird Baltensberger im Communiqué zitiert. Er bietet den Mitarbeitern an, mit Kindern ab 12 Jahren während eines halben Tages in einem Kurs mit einem Instrukturen die Gefährlichkeit einer Waffe vor Augen zu führen.