Thurgauer Verwaltungsgericht hebt Kopftuchverbot auf

Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat ein Kopftuchverbot der Schule in Bürglen TG aufgehoben. Das Verbot sei unverhältnismässig, und es fehle eine gesetzliche Grundlage, stellte das Gericht fest. Die Schule Bürglen will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.

Schülerin mit Kopftuch im Deutschunterricht (Symbolbild) (Bild: sda)

Das Thurgauer Verwaltungsgericht hat ein Kopftuchverbot der Schule in Bürglen TG aufgehoben. Das Verbot sei unverhältnismässig, und es fehle eine gesetzliche Grundlage, stellte das Gericht fest. Die Schule Bürglen will den Fall ans Bundesgericht weiterziehen.

Die Thurgauer Erziehungsdirektorin Monika Knill bestätigte einen Bericht der „NZZ am Sonntag“. Knill wollte den Fall wegen des noch laufenden Verfahrens aber nicht kommentieren. Knills Departement hatte vor einem Jahr als erste Rekursinstanz das Kopftuchverbot geschützt.

Die Schule Bürglen hatte im Frühjahr 2011 zwei muslimischen Schülerinnen aus Albanien das Tragen von Kopftüchern verboten. Es kam zu einem Rechtsstreit. Die Schule Bürglen will den Fall jetzt ans Bundesgericht weiterziehen, wie Schulpräsident Rolf Gmünder gegenüber der „NZZ am Sonntag“ sagte.

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