Tiermehlfütterungsverbot soll in Abstimmung mit EU gelockert werden

Schlachtabfälle dürfen in der Schweiz wegen der BSE-Gefahr seit 2000 nicht mehr an Nutztiere verfüttert werden. Seit 2006 kommt BSE nur noch sporadisch vor. Deshalb fasst der Bundesrat eine Lockerung des Fütterungsverbots ins Auge – in Abstimmung mit der EU.

Der Bundesrat erwägt die Lockerung des Tiermehlfütterungsverbots (Archiv) (Bild: sda)

Schlachtabfälle dürfen in der Schweiz wegen der BSE-Gefahr seit 2000 nicht mehr an Nutztiere verfüttert werden. Seit 2006 kommt BSE nur noch sporadisch vor. Deshalb fasst der Bundesrat eine Lockerung des Fütterungsverbots ins Auge – in Abstimmung mit der EU.

In der EU ist eine Lockerung des Fütterungsverbots für Tiermehl und andere tierische Rohstoffe frühestens per Mitte 2012 geplant. Das bilaterale Agrarabkommen von 1999 verpflichtet die Schweiz, sich in dieser Frage mit der EU abzustimmen. Das heisst, dass der Bund die Entsorgung der Schlachtabfälle vorderhand weiter unterstützt. Seit 2005 gibt er hierfür jährlich 45 bis 48 Millionen Franken aus.

Nach Auffassung des Bundesrats könnte einen Wiederzulassung von tierischen Nebenprodukten in der Nutztierfütterung unter Einhaltung verschiedener Leitlinien erfolgen, wie er in einem am Mittwoch verabschiedeten Bericht schreibt.

Weiterhin keine Artgenossen verfüttern

So kämen als Rohstoffe nur gesundheitlich unbedenkliche Schlachtnebenprodukte von Schweinen zur Fütterung von Geflügel und umgekehrt in Frage. Das Kannibalismusverbot soll aus wissenschaftlichen und ethischen Gründen in Kraft bleiben.

Weiterhin verboten bleiben soll nach Ansicht des Bundesrats die Verwendung von Schlachtnebenprodukten von Wiederkäuern (Rinder, Schafe, Ziegen u.a.) zur Nutztierfütterung und das Füttern von Herbivoren (Rinder, Schafe, Ziegen, Equiden u.a.) mit Tiermehlen.

Eine Lockerung des Fütterungsverbots würde vollständig getrennte Verarbeitungswege auf sämtlichen Stufen vom Schlachtbetrieb über den Futtermittelhersteller bis hin zum Landwirtschaftsbetrieb voraussetzen, wie es im Bericht weiter heisst.

Der Bundesrat geht davon aus, dass auch mit einer Lockerung des Fütterungsverbots die gesamten Entsorgungskosten kaum sinken werden. Deshalb werde die finanzielle Unterstützung des Bundes in der bisherigen Höhe auch weiterhin grundsätzlich angemessen sein.

Jährlich 325’000 Tonnen Schlachtabfälle

In der Schweiz fallen jährlich etwa 325’000 Tonnen tierische Nebenprodukte als Abfälle aus Schlachtbetrieben und von Schlachttierkörpern an. Davon werden 155’000 Tonnen der höchsten Risikokategorie von Tiermehlfabriken verarbeitet und danach in Zementöfen verbrannt.

58’000 Tonnen werden energetisch in Vergärungsanlagen verwertet, etwa 70’000 Tonnen werden exportiert und 42’000 Tonnen werden als Felle, Häute und Futtermittel verwendet.

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