Tierschützer: Pelzhändler deklarieren Ware unzureichend

Nach einer einjährigen Übergangsfrist gilt ab dem 1. März eine verbindliche Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte. Die Händler nehmen es mit der Umsetzung aber nicht allzu genau, wie eine breit angelegte Stichprobe des Schweizer Tierschutzes (STS) zeigt.

Fuchsfelle am Bündner Pelz- und Fellmarkt in Thusis (Archiv) (Bild: sda)

Nach einer einjährigen Übergangsfrist gilt ab dem 1. März eine verbindliche Deklarationspflicht für Pelze und Pelzprodukte. Die Händler nehmen es mit der Umsetzung aber nicht allzu genau, wie eine breit angelegte Stichprobe des Schweizer Tierschutzes (STS) zeigt.

Tierschützer überprüften kurz vor Ablauf der Übergangsfrist in sieben Schweizer Städten mehr als 90 Pelzhändler – mit einem «ernüchternden Resultat», wie der STS am Montag mitteilte. Rund 86 Prozent der Pelzartikel seien unvollständig, falsch oder gar nicht deklariert gewesen.

Von 94 Stichproben in 90 Geschäften seien nur deren 13 mit einer vollständigen Deklaration – das heisst mit Angaben über Tierart, Herkunft und Gewinnungsart des Falls – versehen gewesen.

Auch die Gespräche mit dem Verkaufspersonal verliefen laut STS unbefriedigend. Auf die Frage nach der Gewinnungsart des Pelzes konnten nur 21 Prozent der Befragten kompetent Auskunft erteilen. Immerhin 50 Prozent konnten die Tierart des zum Verkauf angebotenen Pelzes benennen.

Bei den Anbietern bestehe «grosser Handlungsbedarf», kritisieren die Tierschützer. Die Pelzdeklaration sei noch immer eine «Baustelle». Und auch die Behörden stünden in der Pflicht: Verstösse gegen die Deklarationspflicht sollten geahndet werden und empfindliche Bussen nach sich ziehen.

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