Der Schweizer Tierschutz (STS) will die Freilandhaltung von Nutztieren konsequent fördern. Vor der Beratung der Agrarpolitik 2014-2017 im Parlament legt er einen Massnahmenplan mit sieben Punkten vor. Im Zentrum der Vorlage stehen die Direktzahlungen.
Der STS will dem Tierwohl und der Qualitätsstrategie zum Durchbruch verhelfen, wie Vertreter an einer Medienkonferenz am Donnerstag in Bern darlegten. Er verlangt unter anderem, mit den Direktzahlungen an die Bauern auf mehr Wohlbefinden für die Tiere und eine effiziente und naturnahe Landwirtschaft hinzuwirken.
Tierhaltungen sollen konsequent kontrolliert und gegebenenfalls Sanktionen ausgesprochen werden – etwa die Streichung von Direktzahlungen. Investitionskredite soll nur noch erhalten, wer tierfreundliche Ställe baut. Wie bisher sollen Höchst-Tierbestände vorgeschrieben werden – ohne Ausnahmen.
Vorschläge des Bundesrates begrüsst
Das vom Bundesrat vorgeschlagene neue Direktzahlungssystem begrüsst der Tierschutz. „Werden die Defizite beim Tierwohl im Parlament nicht durch konsequente Förderung der artgerechten Nutztierhaltung behoben, bleibt die Absicht des Bundesrates Makulatur“, sagte STS-Geschäftsführer Hans-Ulrich Huber gemäss Redetext.
Der STS fordert in seinem Massnahmenplan „Freilandhaltungsland Schweiz“, bei den Direktzahlungen die allgemeinen Beiträge an die Tierhaltung zu streichen. Im Gegenzug sollten die Förderbeiträge für tierfreundliche Ställe und regelmässigen Auslauf im Freien stark erhöht werden. Alle Nutztiere müssten ins Freie können.
Konsequent fördern will der STS die Weidehaltung von Wiederkäuern. Gras, Heu, Emd und Grassilage seien nicht nur aus ökologischer Sicht sinnvoller als Kraftfutter, sondern bringe auch den Konsumenten Vorteile. Milch und Fleisch dieser Tiere enthalten laut STS mehr CLA- und Omega-3-Fettsäuren.
Der Bundesrat schlägt vor, die Hälfte der Direktzahlungen für Leistungen im Zusammenhang mit Umwelt, Landschaft und Tierwohl auszurichten. Die andere Hälfte wird unabhängig von diesen Kriterien bezahlt. Etwas abgerückt ist der Bundesrat aber von seiner ursprünglichen Absicht, Anreize für intensiv betriebene Landwirtschaft zu vermeiden.
Der Bundesrat stellte die Botschaft zur Agrarpolitik 2014-2017 am 1. Februar dem Parlament zu. Die Vorlage befindet sich zurzeit in Kommissionsberatung. In den Räten wurde sie noch nicht behandelt.