Letztes Jahr haben in der Schweiz weniger Tiere für Tierversuche herhalten müssen. Die Abnahme von rund 100’000 Versuchen ist zustande gekommen, weil im Kanton Luzern ein grosser Praxisversuch mit fast 100’000 Hühnern aufgegeben wurde. Insgesamt gab es 2011 gut 662’000 Versuche an Tieren.
Auch die Zahl der schwerbelastenden Versuche nahm ab. Die Versuche mit Schweregrad 3 machten letztes Jahr noch zwei Prozent aller Tierversuche aus. Bei 79 Prozent aller Versuche wurden die Tiere gar nicht oder nur leicht belastet, wie das Bundesamt für Veterinärwesen (BVET) am Donnerstag mitteilte.
Dieses übt die Oberaufsicht aus über die kantonalen Stellen, welche Tierversuche bewilligen. Letztes Jahr waren 3592 Tierversuchsbewilligungen gültig, etwas mehr als 2010. Gegen zwei kantonale Bewilligungen hatte das BVET Beschwerde eingereicht. Eine der angefochtenen Bewilligungen betrifft UV-Filter, die in der Schweiz als Kosmetika gelten.
Mehr als ein Drittel der Versuchstiere wurden an Hochschulen und Spitälern eingesetzt, knapp 40 Prozent in der Industrie. Vier von fünf eingesetzten Tieren sind Labornagetiere wie Mäuse, Ratten, Hamster oder Meerschweinchen. Vögel wurden in 10 Prozent der Fälle eingesetzt. Bei den übrigen Tieren handelte es sich um Fische, verschiedene Haus- und Nutztierarten, Kaninchen, Amphibien, Primaten und weitere Säugetiere.
Tierschützer mit verhaltener Freude
Die Aktionsgemeinschaft Schweizer Tierversuchsgegner (AG STG) zeigte sich zwar erfreut über den Rückgang von Tierversuchen. Sie bezeichnete es aber als „skandalös“, dass es überhaupt noch solche gebe. Zudem gelte es die kurzfristige Abnahme zu relativieren: „Gegenüber dem Jahr 2000 haben Tierversuche in der Schweiz nämlich um 17 Prozent zugenommen“, schreibt die AG STG in einer Mitteilung.
Gemäss Tierschutzgesetz muss für sämtliche Eingriffe und Handlungen an Tieren zu Versuchszwecken bei den kantonalen Behörden ein Gesuch eingereicht werden. Darin ist nachzuweisen, dass die Vorteile, welche die Gesellschaft aus den Tierversuchen zieht, die Nachteile durch das Leiden der Tiere überwiegen. Zudem dürfen keine alternativen Versuchsmethoden zur Verfügung stehen.