Todesfälle in der Familie werden ein Entschuldigungsgrund

Bleibt ein Mitglied des Nationalrates wegen eines Todesfalles in der Familie von der Session fern, gilt das künftig als Entschuldigungsgrund. Der Nationalrat hat sein Geschäftsreglement geändert, nicht zuletzt wegen der Parlamentarierratings.

Der Nationalrat an seiner Sitzung vom Montag (Bild: sda)

Bleibt ein Mitglied des Nationalrates wegen eines Todesfalles in der Familie von der Session fern, gilt das künftig als Entschuldigungsgrund. Der Nationalrat hat sein Geschäftsreglement geändert, nicht zuletzt wegen der Parlamentarierratings.

Listen der Parlamentarier und Parlamentarierinnen, die häufig den Sitzungen fernbleiben, kursieren immer wieder in den Medien. Dort soll künftig nicht mehr erscheinen, wer wegen des Todes der Partnerin oder des Partners, von Vater oder Mutter, Kindern oder Geschwistern der Sitzung fernbleibt.

Das bisherige Geschäftsreglement des Nationalrates liess nur Abwesenheit wegen eines Auftrages einer ständigen parlamentarischen Delegation, Mutterschaft, Krankheit oder Unfälle als Entschuldigungsgründe zu. Wer aus anderem Grund keinen Abstimmungsknopf drückte, wurde als «hat nicht teilgenommen» im öffentlich einsehbaren Protokoll aufgeführt.

Der Nationalrat hiess am Montag ohne Gegenstimme eine Änderung des Geschäftsreglements gut, die auf eine parlamentarische Initiative von Barbara Schmid-Federer (CVP/ZH) zurück geht. Sie schlug vor, im Nationalrat die Regelung des Obligationenrechts (OR) zu übernehmen. Dieses schreibt vor, dass Angestellte nach dem Tod von engen Angehörigen je nach Verwandtschaftsgrad bis zu drei Tage frei bekommen müssen.

Dieselben Regeln wie bisher im Nationalrat gelten auch im Ständerat. Wird in der kleinen Kammer namentlich abgestimmt und wird das Protokoll der im März 2014 eingeführten elektronischen Abstimmungsanlage veröffentlicht, wird ebenso unterschieden zwischen «hat nicht teilgenommen» und «entschuldigt».

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