Todesschütze von St. Gallen soll 20 Jahre ins Gefängnis

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen erhebt gegen einen 52-jährigen Serben Anklage wegen Mordes. Er soll im vergangenen August in einer Moschee in St. Gallen-Winkeln einen 51-jährigen Mann erschossen haben.

Nach der Bluttat in einer Moschee in St. Gallen-Winkeln nahm die Polizei den mutmasslichen Täter fest. Die Staatsanwaltschaft erhebt nun gegen den 52-jährigen Serben Anklage wegen Mordes (Archiv) (Bild: sda)

Die Staatsanwaltschaft St. Gallen erhebt gegen einen 52-jährigen Serben Anklage wegen Mordes. Er soll im vergangenen August in einer Moschee in St. Gallen-Winkeln einen 51-jährigen Mann erschossen haben.

Der mutmassliche Schütze befindet sich im vorzeitigen Strafvollzug, wie die Staatsanwaltschaft St. Gallen am Dienstag mitteilte. Die Staatsanwaltschaft wird beim Kreisgericht St. Gallen Anklage erheben und eine Freiheitsstrafe von 20 Jahren beantragen.

Am 22. August 2014 besuchte ein 51-jähriger Schweizer das Freitagsgebet in der Moschee «El-Hidaje Islamische Gemeinschaft» in St.Gallen-Winkeln. Kurz nach Beginn des zweiten Gebetsteils näherte sich ein Mann dem Betenden und schoss diesem mehrere Male aus kurzer Distanz in den Rücken.

Die Schussverletzungen führten beim Opfer sofort zum Tod. Der mutmassliche Schütze konnte noch vor Ort von der Polizei festgenommen werden. Der Mann, ein 52-jähriger Serbe, ist laut Staatsanwaltschaft grundsätzlich geständig.

Opfer und Täter kannten sich

Sowohl das Opfer als auch der mutmassliche Täter sind gebürtige Albaner und sind später in die Schweiz eingewandert. Die Tat stehe im Zusammenhang mit einer Auseinandersetzung im Jahre 1997, erklärte Andreas Baumann, Sprecher der St. Galler Staatsanwaltschaft, auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.

In Walenstadt kam es vor 18 Jahren zu einer Auseinandersetzung zwischen dem Opfer, dem mutmasslichen Täter und dessen Bruder. Dabei kam der Bruder des Beschuldigten ums Leben.

Nachdem der Sachverhalt der Schiesserei in der Moschee nun geklärt ist, kommt die Staatsanwaltschaft St. Gallen zum Schluss, dass sich der voll schuldfähige Beschuldigte durch sein Handeln des Mordes, der mehrfachen Gefährdung des Lebens und der mehrfachen Vergehen gegen das Waffengesetz schuldig gemacht habe.

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