Tödlicher Unfall am Open-Air Frauenfeld hat juristisches Nachspiel

Für den tödlichen Unfall beim Aufräumen nach dem Open-Air Frauenfeld im vergangenen Sommer müssen ein Helfer und ein Mitglied des Organisationskomitees geradestehen: Die Staatsanwaltschaft setzt das Strafverfahren fort, wie sie am Montag mitteilte.

Der Unfall ereignete sich erst nach dem Open-Air in Frauenfeld (Archiv) (Bild: sda)

Für den tödlichen Unfall beim Aufräumen nach dem Open-Air Frauenfeld im vergangenen Sommer müssen ein Helfer und ein Mitglied des Organisationskomitees geradestehen: Die Staatsanwaltschaft setzt das Strafverfahren fort, wie sie am Montag mitteilte.

Gegen die beiden Personen wird wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. So lange die Strafuntersuchung laufe, gelte für die beiden die Unschuldsvermutung, schreibt die Staatsanwaltschaft.

Beim Aufräumen nach dem Open-Air am 10. Juli 2012 wurden durch ein Unwetter mehrere Zelte aus der Verankerung gerissen. Herumfliegende Teile trafen eine 24-jährige Helferin, die in einem der Zelte Schutz vor dem Gewitter suchte. Die Frau wurde schwer verletzt und starb später im Spital.

Ein 21-jähriger Helfer, der sich ebenfalls im Zelt befunden hatte, überlebte schwer verletzt. Die Polizei untersuchte den Unfall. Das polizeiliche Ermittlungsverfahren sei jetzt abgeschlossen, heisst es im Communiqué.

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