Tödlicher Unfall bei Radrennen: Keine U-Haft für Beschuldigten

Ein 50-jähriger Schweizer Radrennfahrer, der nach dem tödlichen Unfall vom Samstag an den Radsporttagen Gippingen im Kanton Aargau verhaftet worden war, wird aus der Haft entlassen. Das hat das Aargauer Obergericht entschieden. Es lehnte eine Untersuchungshaft ab.

Das Feld beim GP des Kantons Aargau (Symbolbild) (Bild: sda)

Ein 50-jähriger Schweizer Radrennfahrer, der nach dem tödlichen Unfall vom Samstag an den Radsporttagen Gippingen im Kanton Aargau verhaftet worden war, wird aus der Haft entlassen. Das hat das Aargauer Obergericht entschieden. Es lehnte eine Untersuchungshaft ab.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den Mann eine Untersuchungshaft von drei Monaten beantragt. Es bestehe Verdunkelungsgefahr. Das zuständige Gericht wies den Antrag ab.

Die Staatsanwaltschaft reichte dagegen beim Obergericht Beschwerde ein. Das Obergericht entschied nun, dass der Beschuldigte aus der Haft entlassen wird, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Auch das Obergericht verneinte eine Kollusionsgefahr. Der definitive Entscheid im Beschwerdeverfahren steht noch aus.

Strafverfahren eröffnet

Der Schweizer aus der Region Zürich war am Samstag nach dem tödlichen Unfall in Böttstein verhaftet worden. Gegen den Mann läuft ein Strafverfahren wegen eventualvorsätzlicher Tötung, fahrlässiger Tötung sowie schwerer Körperverletzung.

Der Beschuldigte hatte eine Gruppe von vier Radrennfahrern überholt. Die vier Männer stürzten und wurden verletzt. Ein 36-jähriger Schweizer Radrennfahrer aus dem Kanton Zürich erlag später seinen schweren Verletzungen im Spital.

Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass der Beschuldigte den Unfall verursacht haben könnte. In der Befragung bestritt der Mann, ursächlich verantwortlich für den Unfall und für den Tod eines Radrennfahrers zu sein. Er gab laut Staatsanwaltschaft zu, dass es zu einem Körperkontakt kam, jedoch nicht direkt mit dem Verstorbenen.

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