Tödlicher Unfall – Untersuchung gegen Bahnmitarbeiter eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen drei Mitarbeiter des Skigebiets Hoch-Ybrig eingestellt. Im Januar war eine 34-jährige Snowboarderin aus einem Sessellift gestürzt, sie zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.

Sechser-Sesselbahn auf dem Hoch-Ybrig (Archivbild) (Bild: sda)

Die Staatsanwaltschaft Innerschwyz hat das Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung gegen drei Mitarbeiter des Skigebiets Hoch-Ybrig eingestellt. Im Januar war eine 34-jährige Snowboarderin aus einem Sessellift gestürzt, sie zog sich dabei tödliche Verletzungen zu.

Die Staatsanwaltschaft habe bei den drei Männern, die für Betrieb und Überwachung der Bahn verantwortlich waren, kein pflichtwidriges Verhalten festgestellt, heisst es in einer Mitteilung vom Donnerstag. Die Sesselbahn sei technisch in einwandfreiem Zustand und die Überwachung des Lifts sei vorschriftsgemäss erfolgt, wie die beigezogene Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) feststellte.

Verschiedene unglückliche Faktoren

Der Unfall werde auf das Zusammentreffen verschiedener unglücklicher Faktoren zurückgeführt, schreibt die Staatsanwaltschaft. Hauptunfallursache sei, dass die Verunfallte einen Rucksack getragen habe.

Beim Unfall am 26. Januar verkeilte sich die Bauchgürtelschnalle des Rucksacks im Sessel, so dass die Frau bei der Bergstation im Sessel hängen blieb und nicht aussteigen konnte.

Sie wurde vom Sessellift mitgeschleift, wodurch der Sessel zurückgezogen wurde. Dadurch löste sich die Überfahrsicherung, die einen Notstopp auslöst, später aus als vorgesehen.

Der Sessel stoppte erst nach dem Ende des Sicherheitsnetzes und schwang nach vorne. Die Frau fiel rund sieben Meter in die Tiefe, auf die harte Skipiste. Sie erlag tags darauf im Spital den schweren Verletzungen.

Schnellerer Notstopp und Warnschilder

Um solche Unfälle in Zukunft zu verhindern hat der Betreiber als Sofortmassnahme die Reissleine der Überfahrsicherung zurückversetzt. Dadurch wird der Notstopp früher ausgelöst.

Die SUST empfiehlt dem Betreiber zudem mit Warnschildern darauf hinzuweisen, dass das Tragen von Rücksäcken am Rücken auf dem Sessellift gefährlich ist.

Weiter schlägt die SUST vor, die Aufsichtsperson in der Bergstation anders zu platzieren, sodass diese einen bessern Überblick hat. Geprüft werden sollen auch Änderungen an den Sesseln, damit keine Gegenstände mehr hängen bleiben können.

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