Tötungsdelikt Reinacherstrasse: Neues Gutachten zur Schussabgabe

Im Fall Tötungsdelikt Reinacherstrasse hat es vor dem Basler Appellationsgericht am Mittwoch eine überraschende Wende gegeben. Wegen neuer Erkenntnisse zur Schussabgabe muss die Staatsanwaltschaft die Anklage ergänzen. Dann geht der Fall zurück an die erste Instanz.

Im Fall Tötungsdelikt Reinacherstrasse hat es vor dem Basler Appellationsgericht am Mittwoch eine überraschende Wende gegeben. Wegen neuer Erkenntnisse zur Schussabgabe muss die Staatsanwaltschaft die Anklage ergänzen. Dann geht der Fall zurück an die erste Instanz.

Beim Vorfall am 17. Mai 2009 in der Reinacherstrasse im Basler Gundeldingerquartier war ein Mann durch einen Kopfdurchschuss ums Leben gekommen. Opfer war der Lebenspartner der Schwester von zwei Angeklagten. Der tödliche Schuss kam aus der Waffe, die ein Bekannter der beiden Brüder in der Hand gehalten hatte.

Das Strafgericht ging bei seinem Entscheid im Juni 2010 wegen des aufgesetzten Schusses von einer bewussten Schussabgabe aus und verurteilte den Mann wegen vorsätzlicher Tötung zu einer zwölfjährigen Freiheitsstrafe. Die beiden Brüder erhielten als Mittäter Strafen von sechs und sechseinhalb Jahren. Dagegen hatten sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die drei Beschuldigten appelliert.

Unbewusste Schussabgabe möglich

Aufgrund eines neuen Gutachtens zur Auslösung des Schusses hat das Appellationsgericht den Fall an die Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Gemäss der Expertise wäre es auch möglich, dass die Schussabgabe unbewusst erfolgt sein könnte. Der Beschuldigte hatte stets geltend gemacht, der Schuss habe sich gelöst, als er das Opfer mit der Waffe geschlagen habe.

Beim Spurenbild ergebe sich kein deutlicher Unterschied, ob mit der Waffe heftig geschlagen werde oder sie ruhend aufgesetzt werde, erläuterte der Experte vor dem Appellationsgericht. Die Staatsanwaltschaft muss nun die Sachverhaltsvariante einer unbewussten Schussabgabe in Ergänzung der Anklage berücksichtigen.

Wenn die ergänzte Anklageschrift vorliegt, geht der Fall zurück an die erste Instanz. Der Verteidiger eines der beiden Brüder hatte diese Möglichkeit der Rückweisung verneint und geltend gemacht, dass wegen Verletzung des Anklageprinzips der Anklage als Ganzes nicht gefolgt werden könne.

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