Die Tageszeitung „Blick“ ist nach Berichten über einen tödlichen Verkehrsunfall von 2011 in Worb BE mit einer Klage wegen angeblicher Verletzung der Persönlichkeit konfrontiert. Sie stammt vom Mann, der verdächtigt wird, auf einem Zebrastreifen einen Knaben erfasst zu haben.
Laut den vom Kläger am Sonntag der Nachrichtenagentur sda zugesandten Dokumenten der Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland verlangt dieser einen richterlich zu bestimmenden Betrag für die von ihm geltend gemachte Persönlichkeitsverletzung. Zudem müsse der „Blick“ in seiner Datenbank die Berichte über den Unfall löschen.
Ob der Mann mit seiner Klage gegen den „Blick“ Erfolg hat, zeigt sich in den nächsten Tagen in Bern: Die zuständige Richterin hat einen Termin für eine Verhandlung vor der Schlichtungsbehörde festgelegt.
Der tödliche Verkehrsunfall von Worb ereignete sich im November 2011. Er machte landesweit Schlagzeilen, weil sich damals in der Schweiz die tödlichen Unfälle auf Fussgängerstreifen häuften und weil der Unfallverursacher nach dem Unfall ohne anzuhalten weiterfuhr.
1,9 Promille im Blut
Ein paar Tage nach dem Unfall nahm die Polizei unweit von Worb einen 70-jährigen Mann fest. Er sagte den Ermittlern, er sei damals durch Worb gefahren und habe eine Erschütterung am Fahrzeug gespürt. Die Ursache dafür kenne er aber nicht. Der Mann war mit 1,9 Promille Alkohol im Blut unterwegs gewesen.
Der „Blick“ bezeichnete ihn später als „Tot-Raser“ und nannte in einem Bericht den Vornamen und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens. Auch berichtete er von Details aus der Vergangenheit des Mannes. Der Mann beschwerte sich deshalb im vergangenen Jahr schon beim Schweizer Presserat, der die Beschwerde gegen den „Blick“ im August 2012 teilweise guthiess.
Der Mann sagte am Sonntag auf Anfrage weiter, er bestreite nach wie vor, für den Unfall vom November 2011 verantwortlich zu sein. Eine Anklage gegen ihn liege nicht vor.