Eine 42-jährige Chinesin, die vor zwei Jahren tot aus der Aare bei Niedergösgen SO geborgen worden war, ist kein Opfer eines Kapitalverbrechens. Nach umfangreichen Ermittlungen hat die Solothurner Staatsanwaltschaft die Strafuntersuchung wegen vorsätzlicher Tötung eingestellt.
Der Verdacht auf eine strafbare Dritteinwirkungen habe sich in keiner Weise bestätigen lassen, teilte die Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Es hätten sich keine Hinweise auf ein Tötungsdelikt finden können. Für alle vorübergehend aufgetretenen Fragezeichen habe es eine plausible Antwort gegeben.
Gegen zwei Personen waren Verfahren wegen vorsätzlicher Tötung eröffnet worden. Eine Person sass vorübergehend in Haft. Beide Verfahren gegen die Beschuldigten wurden nun eingestellt.
Die Chinesin war im September 2013 beim Atomkraftwerk Gösgen in Niedergösgen tot aus der Aare geborgen worden. Am Hals der Toten wurden Einblutungen im Kehlkopfbereich festgestellt. Ein Tötungsdelikt konnte zunächst nicht ausgeschlossen werden.
Es seien umfangreiche Ermittlungen wie Umfeldabklärungen, Einvernahmen, Hausdurchsuchungen und Überwachungsmassnahmen vorgenommen worden, hält die Staatsanwaltschaft fest. Für Hinweise in diesem Fall war eine Belohnung für bis zu 10’000 Franken ausgeschrieben.