Nach dem Tötungsdelikt an einem Mann im Zürcher Seefeld sucht die Kantonspolizei nach einem aus der Strafanstalt Pöschwies geflohenen Häftling. Der 23-Jährige wird verdächtigt, an der Tat beteiligt gewesen zu sein.
Der Verdächtige war nach einem Hafturlaub nicht mehr in die zürcherische Strafanstalt zurückgekehrt, wie die Staatsanwaltschaft und die Zürcher Kantonspolizei am Samstag mitteilten. Der Geflüchtete sei als gewaltbereit einzustufen und dürfte bewaffnet sein.
Der Schweizer sass wegen Freiheitsberaubung, versuchten Raubes, versuchter Nötigung und anderer Delikte im Gefängnis, wie das Zürcher Amt für Justizvollzug mitteilte. Er war im September 2015 vom Zürcher Obergericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und einer ambulanten Massnahme verurteilt worden. Die Strafe verbüsste er bereits seit Februar 2014.
«Ende 2017 wäre der Mann bei guter Führung freigekommen», sagte Thomas Manhart, Chef des Amtes für Justizvollzug, auf Anfrage der sda. Bis zum Zeitpunkt des Hafturlaubs habe er sich im Strafvollzug wohl verhalten. «Nach unserer Risikoeinschätzung gingen wir davon aus, dass der Häftling zurückkehren wird.»
Erster alleiniger Hafturlaub
Der Häftling war am 23. Juni nicht wie vereinbart aus dem Hafturlaub zurückgekehrt. Es war sein erster alleiniger Urlaub, wie Manhart sagte. «Zuvor hatte er bereits mehrere begleitete Hafturlaube.» Der Mann wurde zur Fahndung ausgeschrieben. Ob diese öffentlich gemacht werde, entscheide die Polizei, sagte Manhart.
Gegen den 23-Jährigen besteht der dringende Verdacht, dass er am Tötungsdelikt im Zürcher Seefeld vom vergangenen Donnerstag beteiligt war, wie die Zürcher Kantonspolizei mitteilte. Ermittlungen am Tatort hätten diesen Verdacht ergeben, sagte ein Polizeisprecher.
Ein 42-jähriger Zürcher war in der Nähe des Bahnhofs Tiefenbrunnen von einer Passantin schwer verletzt angetroffen worden. Kurz darauf brach er zusammen und starb. Der Mann wies mehrere Stichwunden am ganzen Körper auf.
Verhafteter in U-Haft
Bereits am Donnerstag war ein Mann verhaftet worden, der kurz nach der Tat in der Nähe des Tatorts über die Gleise davongerannt war. Gegen diesen besteht ebenfalls dringender Tatverdacht. Er befindet sich auf Anordnung der Staatsanwaltschaft in Untersuchungshaft.
Aus ermittlungstaktischen Gründen macht die Kantonspolizei keine Angaben zu dessen Identität. Hintergrund der Tat, Tatablauf und Motiv sind nach wie vor unklar. Das Amt für Justizvollzug werde den Fall nun analysieren, heisst es in der Mitteilung. Am kommenden Montag will auch die Direktion der Justiz und des Innern Stellung dazu nehmen.
Für den geflüchteten Häftling gelte zum jetzigen Zeitpunkt die Unschuldsvermutung, schreibt das Amt für Justizvollzug. «Wir wissen noch nicht, ob er an der Tat beteiligt war», sagte Manhart. Erste Priorität habe nun aber die Fahndung und Ergreifung des Flüchtigen.