Das Schweizer Betreiberunternehmen der havarierten Ölbohrplattform „Deepwater Horizon“ ist aufgrund seines Vertrages mit dem US-Mineralölkonzern BP nur für einen Teil der Schadenersatzzahlungen nach der Ölpest im Golf von Mexiko verantwortlich.
Ein Gericht in New Orleans urteilte am Donnerstag, dass der Vertrag Transocean davor schütze, viele der Forderungen wegen Umweltverschmutzung bezahlen zu müssen.
Allerdings betreffe das weder direkt durch die Plattform verursachte Verschmutzungen noch Bussgeldzahlungen und zivilrechtliche Strafen, die durch die Explosion auf der „Deepwater Horizon“ im April 2010 entstanden sind, sagte Richter Carl Barbier.
Ratingagenturen zurückhaltend
Die Ratingagenturen Fitch und Moody’s bewerteten den Entscheid des Gerichts zum Fall „Deepwater Horizon“ unterschiedlich. Fitch sieht die Einschätzung des Gerichts, dass Transocean nur eine Teilschuld treffe, als eher positiv an. Moody’s beurteilt die Situation kritischer.
Bei Fitch hiess es in einem am Freitagabend veröffentlichten Kommentar, das Gericht stütze die Haltung von Transocean, dass das Unternehmen nur zum Teil für Schadenersatzzahlungen aus der Ölpest im Golf von Mexiko aufkommen müsse. Allerdings werde Transocean vom Gericht nicht von Zahlungen geschützt, hiess es weiter.
Aus diesem Grund werde der Fall von Fitch weiterhin genauestens beobachtet. Bereits Ende Februar werde das Verfahren am Bundesbezirksgericht kommen. Der negative Ausblick zum Fitch-Langfristrating „BBB-“ reflektiere die bestehenden Risiken.
Moody’s prüft Herabstufung
Moody’s dagegen sieht den Gerichtsentscheid eher als belastend für Transocean und dessen Rating an. Der Gerichtsentscheid halte fest, dass auf Transocean Bussen und Zivilklagen unter dem sogenannten „Clean Water Act“ zukommen dürften, lautete der Moody’s-Kommentar.
Moody’s halte an ihrer Einschätzung fest, die Ratings von Transocean auf eine möglich Abstufung hin zu überprüfen. Bereits im August 2010 hatte Moody’s das Kreditrating für vorrangige, unbesicherte Verbindlichkeiten auf „Baa3“ zurückgestuft.