Trotz Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative: Seilziehen geht weiter

Der Streit darüber, wie die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) ausfinanziert werden soll, geht weiter. Die Regierung hat zur Gemeindeinitiative einen Gegenvorschlag vorgelegt; die Initianten halten aber an ihrem Begehren fest. Doch ein Urnengang scheint noch nicht ganz sicher.

Der Streit darüber, wie die Basellandschaftliche Pensionskasse (BLPK) ausfinanziert werden soll, geht weiter. Die Regierung hat zur Gemeindeinitiative einen Gegenvorschlag vorgelegt; die Initianten halten aber an ihrem Begehren fest. Doch ein Urnengang scheint noch nicht ganz sicher.

Beide Seiten markierten ihre Positionen am Dienstag in Liestal. Die Regierung trat im Regierungsgebäude gleich in corpore vor die Medien und präsentierte ihren Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative. Danach nahmen die Gemeindepräsidenten von Binningen und Liestal im Liestaler Rathaus Stellung zum Stand der Dinge.

Umstrittene Lastenaufteilung

Die Reform der BLPK war vom Volk am 22. September mit 51,76 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden. Schon im April war indes eine von 46 der 86 Baselbieter Gemeinden unterstützte Initiative eingereicht worden, die – in Abweichung vom Modell von Regierung und Landrat – die Finanzierung aller Arbeitnehmer-Kosten durch den Kanton verlangt.

Die Regierung hält dies für nicht verkraftbar für den Kanton. Der Bilanzfehlbetrag würde fast verdoppelt und die jährliche Zinsenlast markant erhöht, sagte Finanzdirektor Anton Lauber. Das gute Rating des Kantons käme in Gefahr, was die Kapitalbeschaffung verteuern könnte, und der Investitionsspielarum würde stark eingeschränkt.

Ähnliches befürchten jedoch auch die Gemeinden. Sie müssten Dienstleistungen streichen und Investitionen abbauen, finanzschwache Gemeinden müssten die Steuern erhöhen, und wegen der wachsenden Unterschiede unter Gemeinden wäre mehr Ausgleich nötig, sagten der Liestaler Stadtpräsident Lukas Ott und der Binninger Gemeindepräsident Mike Keller.

Gegenvorschlag mit vier Punkten

Verhandlungen zwischen Finanzdirektion und Gemeinden seit dem BLPK-Urnengang blieben erfolglos. Die Regierung hat darum dem Landrat nun einen Gegenvorschlag zur Gemeindeinitiative beantragt. Dieser umfasst vier Punkte, darunter eine Kantonsbeteiligung an der Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte von 58,6 Millionen Franken plus Zinskosten.

Zu den weiteren Punkten gehört ein Pooling des Kantons für alle Beteiligten bei der Kapitalbeschaffung zugunsten günstigerer Konditionen sowie Kantonsgarantien für der BLPK angeschlossene Arbeitgeber, die sich nicht vollständig ausfinanzieren. Schliesslich soll bei der nicht vom Kanton übernommenen Ausfinanzierung der Gemeindelehrkräfte die Kostenaufteilung vereinfacht werden.

Die Regierung gab sich vor den Medien kämpferisch: Gewisse Anliegen der Gemeinden habe man aufnehmen können, sagte Lauber. Für ein weitgehendes finanzielles Entgegenkommen des Kantons gebe es aber in der Regierung und wohl auch im Landrat keine Mehrheit. Verhandlungen werde es nun nicht mehr geben, und man gehe so in die Abstimmung.

Für Gemeinden: kein Kompromiss

Die Gemeinden sehen jedoch im Gegenvorschlag keinen substantiellen Beitrag des Kantons an die Deckungslücke der Gemeinden und angeschlossenen Arbeitgeber. Keller und Ott verwiesen auf die Beispiele der Kantone St. Gallen und Solothurn, die ihren Gemeinden weitaus stärker entgegengekommen seien.

Für die Gemeinden hätte ein Kompromiss in der Übernahme der Deckungslücke bei den Gemeindelehrkräften von 242 Millionen Franken durch den Kanton bestanden. Die Gemeinden wollten ihre Verantwortung wahrnehmen, betonten Ott und Keller, doch es sei stets auch der Kanton gewesen, der die Anstellungsbedingungen der Lehrkräfte bestimmt habe.

Das Angebot der Regierung sei vom Kompromiss zu weit weg, um einen Rückzug zu erwägen, sagten sie weiter. Einem Urnengang sehen sie zuversichtlich entgegen: Die Gemeinden wüssten seit langem, was auf sie zukommen könne, und für sie könne es nur besser werden. Das Risiko bei einer Volksabstimmmung liege vielmehr beim Kanton.

Allfälliger Urnengang im Mai

Daher wäre es aus Sicht von Ott und Keller auch ein Fehler, sich allfälligen weiteren Gesprächen zu verschliessen, falls es doch noch zu solchen käme. Gemäss Fahrplan der Regierung könnten Gegenvorschlag und Initiative im März und April im Landrat beraten werden. Eine Volksabstimmung fände dann am 18. Mai statt.

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