Jeder dritte ausländische Betrieb und jeder vierte Schweizer Arbeitgeber betreibt Lohndumping. Die Resultate aus dem Bericht zu den flankierenden Massnahmen zeigen, dass trotz Kontrollen gegen Mindestlohnvorschriften verstossen wird.
Gut jeder dritte Entsendebetrieb, also ausländische Unternehmer, der in der Schweiz Aufträge erledigt, hat im Jahr 2011 vermutlich gegen gesamtarbeitsvertraglich geregelte Mindestlohnvorschriften verstossen. Schweizer Unternehmen kommen nicht viel besser weg: Jedes vierte hält die Mindestlöhne vermutlich nicht ein.
„Diese Zahlen sind deutlich tiefer als im Vorjahr“, sagte Serge Gaillard, Leiter der Direktion für Arbeit beim Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) am Freitag bei der Präsentation des Berichts über die Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Jahr 2011.
Vordergründig ist vor allem bei Schweizer Arbeitgebern die Zahl der vermuteten Verstösse deutlich von 41 auf 26 Prozent gesunken. Allerdings ist diese Zahl dem Gastgewerbe zu verdanken, wo im Jahr 2011 Arbeitsmarktkontrolleure der paritätischen Kommissionen eine Verstossquote von lediglich 2,7 Prozent festgestellt haben. Im Vorjahr standen für diese Branche keine Zahlen zur Verfügung.
Im Bericht werden Verstösse aufgeführt, die bei der Kontrolle „vermutet“ werden – also nicht rechtskräftig sanktionierte Verstösse. Nur etwa jeder dritte dieser vermuteten Missbrauchsfälle wird den Kantonen zur Sanktionierung weitergeleitet. Dies, weil geringfügige Verstösse oft sofort erledigt und entschädigt werden oder auch, weil sie sich zum Teil als falsch herausstellen.
Dreckige Reinigungsbranche
Alles andere als sauber erweisen sich die Löhne bei in- und ausländischen Reinigungsunternehmen, wo in zwei Dritteln der Fälle Lohndumping vermutet wird und damit ein Verstoss gegen den allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsvertrag (GAV).
In der Überwachungs- und Sicherungsbranche lag die vermutete Missbrauchsquote bei Entsendebetrieben bei 55 Prozent. Die Schweizer Arbeitgeber betrieben hier noch häufiger Lohndumping: Die Kontrolleure vermuteten in 64 Prozent der Fälle Lohnmissbrauch. Auch die Gartenbaubranche und der Handel kommen nicht gut weg.
Mehr Lohndumping ohne verbindlichen GAV
In Branchen ohne allgemeinverbindlich erklärtem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) haben die Kontrolleure – hier die tripartiten Kommissionen der Kantone – eine zunehmende Zahl von Lohndumping verzeichnet. Insgesamt vermuteten sie bei 14 Prozent ihrer Kontrollen Verstösse bei Entsendebetrieben und eine Zunahme von vermutetem Lohndumping von 6 auf 9 Prozent bei Schweizer Unternehmen.
Im vergangenen Jahr wurden 140’000 Personen und 38’000 in- und ausländische Betriebe im Rahmen der flankierenden Massnahmen kontrolliert – das waren ungefähr 1200 Betriebe weniger als im Vorjahr. Dies trotz einer Rekordzahl von rund 180’000 (plus 22 Prozent) meldepflichtigen Kurzaufenthaltern, die auf dem Schweizer Arbeitsmarkt Aufträge erledigten.