Trotz Massen-Gentest: Tötung von Psychiaterin bleibt ungeklärt

Der schweizweit erste Massen-Gentest ist bisher erfolglos geblieben. Die Tötung einer Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld ist auch drei Jahre nach der Tat ungeklärt. Die 56-Jährige war Mitte Dezember 2010 in ihrer Praxis tödlich verletzt aufgefunden worden.

Der Mord vom Zürcher Seefeld im 2010 bleibt ungeklärt (Archiv). (Bild: sda)

Der schweizweit erste Massen-Gentest ist bisher erfolglos geblieben. Die Tötung einer Psychoanalytikerin im Zürcher Seefeld ist auch drei Jahre nach der Tat ungeklärt. Die 56-Jährige war Mitte Dezember 2010 in ihrer Praxis tödlich verletzt aufgefunden worden.

Wie der zuständige Staatsanwalt Matthias Stammbach in einem Interview mit dem «Tages-Anzeiger» («TA») sagte, wurden im Mai 2011 300 Männer zur DNA-Probe aufgeboten. Dabei habe es sich nicht um Verdächtige gehandelt. Aufgeboten wurde, wer «zum Opfer und zu seinem Umfeld einen gewissen Anknüpfungspunkt» gehabt habe. Der Test entlastete alle.

Getestet wurden ausschliesslich Männer. Stammbach begründete dies damit, dass am Tatort DNA-Spuren mit männlichem Erbgut gefunden worden seien, die «mit höchster Wahrscheinlichkeit» vom Täter stammten. Einige wenige Probanden sperrten sich laut Staatsanwalt gegen den Test. Das Obergericht habe ihre Beschwerden abgelehnt.

Es war das erste Mal in der Schweiz, dass ein solcher Massen-Gentest durchgeführt wurde. Ein solcher kann laut Stammbach nicht einfach von der Staatsanwaltschaft angeordnet werden. Voraussetzung ist eine Bewilligung des Zwangsmassnahmengerichts am Zürcher Obergericht.

Es gebe keine fixe Zahl von Probanden, um von «Massentest» zu sprechen, sagte Stammbach auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda. Es müssten jeweils einfach gewisse Anknüpfungspunkte gegeben sein.

Einzig mit vorhandener Spur verglichen

Wie Stammbach gegenüber der sda betonte, wurden die DNA-Proben einzig mit der vorhandenen DNA-Spur verglichen. Wenn also jemand schon früher «etwas angestellt» habe, oder künftig etwas anstelle, so sei das aufgrund dieses Tests nicht herauszufinden.

Dass das Tötungsdelikt an der Schweizer Psychiaterin aufgrund der am Tatort gefundenen DNA-Spur noch aufgeklärt werden kann, ist aber möglich: Wird jemand im Zusammenhang mit einer Straftat in der DNA-Datenbank registriert, so wird die jeweilige DNA automatisch mit Spuren von anderen Delikten verglichen.

Das Tötungsdelikt vom 15. Dezember 2010 ist auch drei Jahre danach ungeklärt, die Tatwaffe – laut Stammbach ein Messer – wurde nie gefunden. Die Belohnung von 10’000 Franken, welche die Polizei ausgesetzt hat, brachte kaum etwas, wie Stammbach im «TA»-Interview sagte. Nach wie vor seien Ermittlungsarbeiten im Gange.

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