Die Informationen sollen so geheim gewesen sein, dass die USA sie noch nicht einmal mit Verbündeten teilen wollten. US-Präsident Trump hielt sich laut «Washington Post» nicht daran. Das Weisse Haus dementiert dies teilweise.
US-Präsident Donald Trump soll einem Bericht der «Washington Post» zufolge hochsensibles Geheimdienstmaterial an den russischen Botschafter Sergej Kislyak und den russischen Aussenminister Sergej Lawrow weitergegeben haben.
Es handele sich um Informationen eines mit den USA kooperierenden Geheimdienstes aus dem Ausland. Dabei soll es um Details über den inneren Zirkel des Terrornetzwerkes Islamischer Staat drehen.
Streng geheime Informationen
Die Informationen seien in den USA als so vertraulich eingestuft worden, dass sie nicht einmal mit Verbündeten geteilt würden, berichtete das Blatt unter Berufung auf gegenwärtige und frühere Mitarbeiter des Weissen Hauses. Es habe keine Genehmigung des befreundeten Geheimdienstes für eine Weitergabe an Russland vorgelegen. Ein US-Gesetz, das dem Präsidenten die Weitergabe solcher Informationen verbietet, gibt es jedoch nicht.
Dem Bericht zufolge handelte es sich um Informationen über eine mögliche Bedrohung durch IS-Terroristen, die im Zusammenhang mit der Nutzung von Laptops an Bord von Flugzeugen stünden. Trumps Sicherheitsberater Herbert Raymond McMaster, der an der fraglichen Unterredung im Oval Office am vergangenen Mittwoch teilgenommen hatte, dementierte den Bericht in Teilen.
Nicht gesetzlich geregelt
Es seien bei der Unterredung keine Geheimnisse gelüftet worden, die nicht schon vorher öffentlich bekannt geworden waren, sagte er der «Washington Post». Es sei unwahrscheinlich, dass Trump damit gegen Gesetze verstossen habe. Der Präsident habe zudem weitreichende Befugnisse, Regierungsgeheimnisse herunterzustufen.
Das Weisse Haus erklärte in Reaktion auf den Bericht, Trump habe bei seinem Gespräch mit Lawrow nie über «Geheimdienstmethoden» oder «Quellen» gesprochen. Die beiden hätten aber über «Gefahren durch terroristische Organisationen» geredet, darunter solche für die Luftfahrt.