Trump wegen unzulässiger Bereicherung im Amt verklagt

US-Präsident Donald Trump ist wegen des Verdachts auf unzulässige Bereicherung im Amt durch zwei Generalstaatsanwälte verklagt worden – von den obersten Strafverfolgern des US-Bundesstaates Maryland und der Hauptstadt Washington D. C.

The Trump International Hotel an der Pennsylvania Avenue in Washington D. C. (in einer Aufnahme vom Dezember 2016)

US-Präsident Donald Trump ist wegen des Verdachts auf unzulässige Bereicherung im Amt durch zwei Generalstaatsanwälte verklagt worden – von den obersten Strafverfolgern des US-Bundesstaates Maryland und der Hauptstadt Washington D. C.

Diese werfen Trump in ihrer am Montag eingereichten Klage vor, das Präsidentenamt in verfassungswidriger Weise für seine geschäftlichen Interessen zu missbrauchen.

Nie zuvor in der US-Geschichte habe es einen Präsidenten gegeben, der sich wie Trump weigere, «sich in angemessener Weise von seinen Beteiligungen loszusagen», erklärte der Generalstaatsanwalt des Hauptstadtbezirks District of Columbia (D. C.), Karl Racine. Er warf Trump einen «eklatanten» Verfassungsverstoss vor.

Konkret bezieht sich die Klage unter anderem auf das in der Nähe des Weissen Hauses gelegene Trump International Hotel, das bei ausländischen Regierungsmitgliedern grosse Beliebtheit geniesst. Das Luxushotel wird von einem Unternehmen des Trump-Imperiums betrieben. Es befindet sich in einem historischen Postgebäude, das die Trump-Firma von der Bundesregierung gemietet hat.

Die Klage verweist auf Medienberichte, wonach Diplomaten aus dem Nahen Osten und Asien in dem Hotel mit der Absicht übernachten, sich beim US-Präsidenten einzuschmeicheln. Das Trump International Hotel richte sich in seinem Marketing auch gezielt an die «diplomatische Gemeinde».

Araber, Chinesen und Russen

Als weitere Beispiele für die angebliche Verquickung von Präsidentenamt und unternehmerischen Interessen nennen die Kläger die Vermietung von Räumlichkeiten im New Yorker Trump Tower an die chinesische Staatsbank ICBC. Auch andere Trump-Immobilien seien auf ausländische Kunden – darunter Russen – zugeschnitten.

Ferner heben die Kläger hervor, dass Trump weiterhin finanziell von seinen Immobilienprojekten, Hotels und Golfanlagen im Ausland profitiere. Auch beziehe er nach wie vor Einnahmen aus der ausländischen Vermarktung seiner früheren Reality-Serie «The Apprentice».

Trump hatte seine Unternehmen nach seinem Amtsantritt nicht verkauft oder einem unabhängigen Vermögensverwalter unterstellt, sondern lediglich die Tagesgeschäfte an seine beiden erwachsenen Söhne übertragen. Laut den Klägern verstösst er damit gegen die sogenannten Vergütungsklauseln der Verfassung, die es Regierungsmitarbeitern untersagen, Geschenke oder Begünstigungen von ausländischen Regierungen anzunehmen.

Erste Klage durch Behörden

«Die Vergütungsklauseln sind eine Brandmauer gegen Korruption des Präsidenten», sagte der Generalstaatsanwalt von Maryland, Brian Frosh. Trump müsse die diesbezüglichen Fragen nun «vor Gericht» beantworten.

Eine Nichtregierungsorganisation hatte bereits im Januar eine ähnliche Klage eingereicht. Bei der neuen Klage handelt es sich nun um die erste, die durch Behörden erhoben wurde.

Die Erfolgsaussichten, Trump mit solchen Klagen tatsächlich ernsthaft in Gefahr zu bringen, werden als gemischt eingeschätzt. Das Weisse Haus wies die Vorwürfe zurück. Die Klage sei parteipolitisch gefärbt. Trump habe sich kein Fehlverhalten vorzuwerfen, hiess es.

Verfassungsrechtler in den USA sehen die Geschäftsverhältnisse Donald Trumps zu Mitgliedern ausländischer Regierungen seit längerer Zeit als Schwachpunkt und als möglichen Hebel für ein Amtsenthebungsverfahren (Impeachment).

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