Bulat Tschagajew, der Besitzer des zahlungsunfähigen ASL-Klubs Neuchâtel Xamax, bleibt – wie vom Genfer Staatsanwalt Yves Bertossa verlangt – bis zum 27. Februar in Untersuchungshaft.
Diesen Entscheid fällte das Zwangsmassnahmengericht in Genf am späten Freitagabend.
Tschagajew und sein Anwalt Jacques Barillon können jederzeit die Entlassung aus der U-Haft beantragen. Sie würden die Situation nun überprüfen, erklärte Barillon, der das fehlende Vertrauen des Gerichts in seinen Klienten bedauert.
Barillon hatte zuvor vorgeschlagen, Tschagajew mit einer elektronischen Fussfessel unter Hausarrest zu setzen und den Pass des Tschetschenen einzuziehen. Staatsanwalt Bertossa verlangte laut Barillon überdies jedoch die Hinterlegung einer Kaution in der Höhe von fünf Millionen Franken. Tschagajew habe dies nicht tun wollen, da er die Löhne der „kleinen Angestellten“ von Xamax bezahlen wolle, erklärte Barillon.
Tschagajews Anwalt ist zudem der Ansicht, dass keine Fluchtgefahr bestehe. Schliesslich sei Tschagajew bereits vor der Justiz erschienen.