Tschagajews Untersuchungshaft bis 15. April verlängert

Der ehemalige Chef von Neuchâtel Xamax, Bulat Tschagajew, muss mindestens bis 15. April in Untersuchungshaft bleiben. Die Fluchtgefahr sei zu gross, befindet das Gericht in Boudry.

Bulat Tschagajews Ansinnen wurde vom Gericht in Boudry abgelehnt (Bild: sda)

Der ehemalige Chef von Neuchâtel Xamax, Bulat Tschagajew, muss mindestens bis 15. April in Untersuchungshaft bleiben. Die Fluchtgefahr sei zu gross, befindet das Gericht in Boudry.

Sein Antrag auf Haftentlassung wurde nach vier Stunden Verhandlungen abgelehnt. Tschagajew wurde nach dem Entscheid ins Gefängnis in La Chaux-de-Fonds überführt.

Der Tschetschene befindet sich seit dem 26. Januar in Untersuchungshaft. Zuerst war er in Genf inhaftiert, dann, als die Neuenburger Justiz den Fall übernahm, in Neuenburg.

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