Das Bundesstrafgericht erlaubt Tunesien den Einblick in die Akten des Strafverfahrens der Bundesanwaltschaft (BA) gegen einen Schwager des gestürzten Staatspräsidenten Ben Ali. Allerdings darf Tunesien von den Informationen nur beschränkten Gebrauch machen.
Laut dem Urteil des Bundesstrafgerichts führt die BA ein Strafverfahren wegen Geldwäscherei und organisierter Kriminalität gegen Belhassen Trabelsi, einen Schwager von Ex-Präsident Zine al-Abidine Ben Ali. Bisher war nur bekannt gewesen, dass sich die Ermittlungen gegen „Personen aus dem Umfeld“ von Ben Ali richten.
Garantien verlangt
Trabelsi hatte sich bei den Richtern in Bellinzona dagegen beschwert, dass die BA der Republik Tunesien für das gegen ihn laufende Verfahren Parteistellung und das Recht auf Akteneinsicht eingeräumt hatte. Was die Parteistellung betrifft, hat das Bundesstrafgericht die Beschwerde Trabelsis nun abgewiesen.
In Bezug auf die Akteneinsicht hat ihm das Gericht teilweise Recht gegeben und festgelegt, dass Tunesien die dabei erlangten Informationen nur eingeschränkt nutzen darf. Tunesien ist es demnach nicht erlaubt, die Informationen für ein Straf-, Zivil-, oder Administrativverfahren in Tunesien selber zu verwenden.
Dieses Verbot gilt bis zum rechtskräftigen Abschluss des in gleicher Sache noch laufenden Rechtshilfeverfahrens. Die Richter im Tessin verlangten von Tunesien, der BA und dem Bundesamt für Justiz entsprechende Garantien abzugeben.
Informationen für Suche nach Geldern
Erlaubt wird Tunesien die Verwendung von Informationen, die bei der internationalen Suche nach Vermögenswerten dienen können, welche der Ben Ali-Clan möglicherweise abgezweigt hat. Der Schweizer Anwalt Tunesiens wird die Verfahrensakten dazu in den Büros der BA einsehen und sich Notizen, aber keine Kopien machen dürfen.
Die BA geht davon aus, dass es sich beim Clan von Ben Ali um eine kriminelle Organisation handelt. Nach dem Sturz von Ben Ali hatte die Schweiz 60 Millionen Franken an tunesischen Vermögen blockiert. Neben eigenen Ermittlungen vollzieht die BA auch das entsprechende Rechtshilfeersuchen, das Tunesien im vergangenen Jahr gestellt hat. (Urteil BB.2011.130 vom 20.3.2012)