Die Aufarbeitung des arabischen Frühlings beschäftigt die Schweizer Justiz. Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat die Beschwerde eines Schwiegersohns von Tunesiens Ex-Präsident Ben Ali zurückgewiesen.
Gegen Slim Chiboub läuft in der Schweiz ein Verfahren wegen Geldwäscherei und Korruption. Er hatte sich dagegen zur Wehr gesetzt, dass Tunesien als Partei in dem Verfahren anerkannt wird und damit auch Einsicht in die Prozessakten erhält. In einem am Montag veröffentlichten Entscheid wies das Bundesstrafgericht die Beschwerde ab.
Es könne nicht ausgeschlossen werden, dass die Rechte der Republik Tunesien durch die vermutete Geldwäscherei verletzt worden seien, schreibt das Gericht. Es verlangt von Tunesien aber Garantien, dass die Informationen aus dem Verfahren in der Schweiz nicht für andere Strafverfahren verwendet werden.
Dutzende Millionen Franken blockiert
Chiboub, der in Tunesien „Herr Schwiegersohn“ genannt wird, geriet schon vor dem Arabischen Frühling wegen einer Korruptionsaffäre ins Visier der Schweizer Justiz. Dabei ging es um Bestechungsgelder, die der französische Industriekonzern Alstom gezahlt haben soll.
Wie seine Ehefrau, die jüngste Tochter des Tunesischen Ex-Präsidenten Zine al-Abidine Ben Ali, steht auch Slim Chiboub auf der Liste der Personen aus dem Umfeld von Ben Ali. Kurz nach dessen Sturz hatte der Bundesrat deren Vermögen auf Schweizer Bankkonten blockiert.
Laut Schweizer Aussendepartement EDA handelt es sich um rund 60 Millionen Franken. Tunesien hat in dem Zusammenhang mehrere Rechtshilfegesuche an die Schweiz gerichtet. Der tunesische Präsident Moncef Marzouki betonte in einem Interview, dass der Betrag der in der Schweiz versteckten Gelder sehr viel höher sei als 60 Millionen Franken.