Der Turiner Staatsanwalt Raffaele Guariniello hat eine Wiederaufnahme des Prozesses gegen Stephan Schmidheiny gefordert. Er beschuldigt den Schweizer Unternehmer der vorsätzlichen Tötung von 258 Personen in besonders schweren Fällen in Regionen, wo sich Asbest-Fabriken der Eternit (Italia) S.p.a. befanden. Deren Hauptaktionär war bis 1986 Schmidheiny.
Das Oberste Gericht Italiens hatte Schmidheiny im November vergangenen Jahres wegen Verjährung freigesprochen. Das Delikt habe 1986 geendet, begründeten die Richter das Urteil in Rom.
Sie hoben damit das im Juni 2013 vom Appellationshof in Turin gegen Schmidheiny verhängte Urteil auf. Dieser hatte den Unternehmer noch zu 18 Jahren Gefängnis und Entschädigungszahlungen in Höhe von 90 Millionen Euro verurteilt. Das Berufungsgericht hatte ihn der vorsätzlichen Verursachung einer bis heute andauernden Umweltkatastrophe für schuldig befunden.
Im Verfahren in Turin ging es um nahezu 3000 durch Asbest erkrankte oder an asbestbedingten Krankheiten verstorbene Menschen im Zusammenhang mit den Eternit-Werken in Italien.
Die von Stephan Schmidheiny ab 1976 geführte Schweizerische Eternit-Gruppe SEG war von 1973 bis zum Konkurs 1986 zunächst grösster und später Hauptaktionär der Eternit (Italia) S.p.a. mit seinen Eternit-Werken hauptsächlich in den Regionen Piemont und Lombardei.