UBI beanstandet mehr Radio- und Fernsehsendungen

Im vergangenen Jahr sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 18 neue Beschwerden gegen Radio- und TV-Sendungen schweizerischer Anbieter eingegangen. Das sind vier mehr als 2010. Von den erledigten 23 Beschwerden hiess die UBI sechs gut.

2010 gingen mehr Beschwerden gegen Radio- und TV-Sendungen ein (Bild: sda)

Im vergangenen Jahr sind bei der Unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) 18 neue Beschwerden gegen Radio- und TV-Sendungen schweizerischer Anbieter eingegangen. Das sind vier mehr als 2010. Von den erledigten 23 Beschwerden hiess die UBI sechs gut.

Gemäss dem am Mittwoch veröffentlichten Jahresbericht 2011 gingen bei den der UBI vorgelagerten Ombudsstellen 222 Beanstandungen ein. An die UBI wurden damit lediglich 8,1 Prozent der Fälle weitergezogen.

Die bei der UBI erhobenen Beschwerden richteten sich mehrheitlich gegen TV-Sendungen, zehn alleine gegen das Schweizer Fernsehen. Zwölf Beschwerden betrafen deutschsprachige und sechs französischsprachige Beiträge.

Die Beschwerden zielten in der grossen Mehrzahl auf Informationssendungen, welche aktuelle politische Fragen und insbesondere bevorstehende Wahlen und Abstimmungen thematisierten. Meist beanstandete Sendung war die „Tagesschau“ des Schweizer Fernsehens mit sieben Beschwerden.

Sachgerechtigkeitsgebot

Die UBI erledigte 2011 insgesamt 23 Beschwerdeverfahren. Bei sechs der abgeschlossenen Beschwerdeverfahren stellte sie eine Rechtsverletzung fest. In allen Fällen war das Sachgerechtigkeitsgebot, bei dem die freie Meinungsbildung des Publikums im Zentrum steht, die massgebliche Bestimmung.

Gutgeheissen hat die UBI namentlich Beschwerden gegen die Vermittlung von Meinungsumfragen („Tagesschau“ und „10 vor 10“ des Schweizer Fernsehens) sowie zu Beiträgen über einen Lohnkonflikt in der Baubranche („Tagesschau“ des Schweizer Fernsehens) und über Carl Hirschmann („Züri News“ von Tele Züri).

Gutgeheissen hat die UBI namentlich Beschwerden gegen folgende Beiträge: Die Vermittlung von Meinungsumfragen in zwei Beschwerden („Tagesschau“ und „10 vor 10“ des Schweizer Fernsehens), über einen Lohnkonflikt in der Baubranche („Tagesschau“ des Schweizer Fernsehens), und über Carl Hirschmann (Sendung „Züri News“ von Tele Züri).

Weiter hiess die UBI Beschwerden über über die Zeitschrift des Vereins gegen Tierfabriken („19.30“ der Télévision Suisse Romande) und über eine Diskussion über die Regionalfernsehkonzession („Fokus“ von Tele Ostschweiz) gut. Den Tele-Ostschweiz-Entscheid hat das Bundesgericht auf Beschwerde hin aufgehoben.

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