Ein Beitrag des Westschweizer Fernsehens TSR über „Gore“-Filme, einer besonders blutrünstigen Unterart im Horrorgenre, hat nach Ansicht der UBI die Vorschriften zum Jugendschutz verletzt. Die Programmwächter haben eine Beschwerde teilweise gutgeheissen.
Am vergangenen 6. Juli berichtete die Hauptausgabe der Tagesschau des Westschweizer Fernsehens um 19.30 Uhr über das Internationale Festival des Fantastischen Films in Neuenburg. Der Beitrag befasste sich mit dem „Gore“-Genre des Horrorfilms, wobei auch Ausschnitte aus verschiedenen der besonders blutrünstigen Werke gezeigt wurden.
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat in ihrer Beratung vom Freitag eine dagegen erhobene Beschwerde nun teilweise gutgeheissen. Nach Ansicht der UBI sind die Bilder geeignet gewesen, die Entwicklung von Minderjährigen zu gefährden.
Ausschlaggebend war gemäss UBI dabei die Zeit der Ausstrahlung und dass nur ungenügend auf die kommenden Bilder hingewiesen worden sei. Gleichzeitig hat die UBI festgehalten, dass in der Reportage Gewalt weder verherrlicht noch banalisiert worden sei. Der Entscheid der UBI kann noch beim Bundesgericht angefochten werden.
Rekurs offen
Das Westschweizer Fernsehen zeigte sich erstaunt über das Urteil. TSR-Chefjurist Patrice Aubry sagte nach dem Schiedsspruch, er habe erwartet, dass die Klage vollständig abgewiesen werde. Ob der Sender Rekurs einlegen werde, konnte er nicht sagen: „Wir werden das schriftliche Urteil prüfen und dann entscheiden“, sagte er der Nachrichtenagentur sda.
Die UBI ist eine ausserparlamentarische Kommission des Bundes. Sie besteht aus neun nebenamtlichen Mitgliedern und hat auf Beschwerde hin festzustellen, ob ausgestrahlte Radio- und Fernsehsendungen korrekt waren.