UBI weist Beschwerde gegen „DOK“-Beitrag über SVP ab

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am Freitag eine Beschwerde gegen den SF-„DOK“-Film „Die SVP-Schweiz – Ein Volk im Reduit“ abgelehnt. Der Entscheid fiel im Rahmen einer öffentlichen Beratung einstimmig.

Auch Christoph Blocher kam im Beitrag vor (Archiv) (Bild: sda)

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) hat am Freitag eine Beschwerde gegen den SF-„DOK“-Film „Die SVP-Schweiz – Ein Volk im Reduit“ abgelehnt. Der Entscheid fiel im Rahmen einer öffentlichen Beratung einstimmig.

Die Reportage war am 27. Oktober 2011 – nach den eidgenössischen Wahlen und vor dem zweiten Wahlgang für den Zürcher Ständerat – ausgestrahlt worden. Im Mittelpunkt des Beitrags stehen drei aktive SVP-Mitglieder aus dem Zürcher Unterland. Aber auch der damalige Ständeratskandidat Christoph Blocher kam im Beitrag vor.

In der Beschwerde wurde kritisiert, der Film vermittle kein repräsentatives und zutreffendes Bild der SVP. Es würden bloss Vorurteile und Klischees bestätigt. Problematisch sei überdies der Zeitpunkt der Ausstrahlung. Der Beitrag habe die Chancen von Christoph Blocher als Ständeratskandidat geschmälert.

Milieustudie – kein Parteiportrait

Die UBI folgte den Argumenten der Beschwerdeführerin indes nicht. Der Beitrag habe keine der Vorgaben für eine ausgewogene und sachgerechte Berichterstattung verletzt. Die Befragten hätten sich frei äussern können. Es habe sich überdies nicht um ein Parteiportrait gehandelt, sondern um eine Milieustudie.

Laut UBI-Präsident Roger Blum konnten sich die Fernsehzuschauer durchaus eine eigene Meinung bilden. Zum kritisierten Sendezeitpunkt sagte Blum, Medien müsse es erlaubt sein, eidgenössische Wahlen zu thematisieren. Die Beschwerde wurde schliesslich einstimmig abgewiesen.

Jubiläumssitzung

Die UBI besteht seit 1984. Ihre Vorläuferin war die Beschwerdekommission für Radio und Fernsehen. Am Freitag konnte sie mit ihrer 200. Sitzung ein Jubiläum feiern. Laut Blum wurden seit 1984 insgesamt 668 Beschwerden entgegengenommen.

Die UBI setzt sich aus neun nebenamtlich tätigen Mitgliedern, die vom Bundesrat gewählt werden, und einem Sekretariat zusammen. Sie hat ihren Sitz in Bern. Im Rahmen ihres Aufgabenbereichs ist sie an keine Weisungen von Bundesversammlung, Bundesrat und Bundesverwaltung gebunden.

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