Der 349-Mio.-Fr.-Verlust wegen des missglückten Facebook-Börsengangs entstand im amerikanischen Aktiengeschäft der UBS. Die Bank macht dafür ein «grobes Missmanagement» und eine «Pflichtverletzung» durch die New Yorker Technologiebörse Nasdaq verantwortlich.
Die UBS hatte als Marktmacher zahlreiche Aufträge von Kunden, als Facebook am 18. Mai an die Börse ging. Das Handelssystem der Nasdaq war allerdings überfordert, die Händler wussten zum Teil stundenlang nicht, ob ihre Aufträge ausgeführt wurden. Daher wurden Kauforder für Aktien statt einmal mehrfach getätigt.
Weil am Schluss doch alle Aufträge ausgeführt wurden, sass die UBS auf deutlich mehr Papieren, als sie wollte. Die UBS sprach am Dienstag von einem „mehrfachen“ Versagen der Nasdaq, sei es, weil der Handel mit Facebook-Aktien überhaupt eröffnet wurde oder sei es, weil der Handel im Lauf des Tages nicht ausgesetzt wurde.
Die UBS will mit „angemessenen rechtlichen Schritten“ gegen die Technologiebörse vorgehen. Die Bank hat die Absicht, eine volle Entschädigung für den Verlust zu erhalten. In solchen Fällen lasse sich aber nie genau beziffern, welchen Betrag die Bank am Ende tatsächlich bekomme, hiess es.
Die Nasdaq hat betroffenen Händlern eine Entschädigung angeboten. Am 22. Juli erhöhte sie die Offerte von 40 Mio. auf 62 Mio. Dollar. Zudem soll die Entschädigung nun komplett bar ausbezahlt werden und nicht wie zuerst geplant teilweise in Form von vergünstigten Handelsgebühren. Um allein den Schaden der UBS auszuräumen, reicht die Summe aber bei weitem nicht.