Die UBS hat die von der französischen Justiz geforderte Kaution über 1,1 Milliarden Euro (umgerechnet 1,32 Milliarden Franken) bezahlt. Entsprechende Aussagen machten ein Anwalt der UBS sowie eine Quelle aus der französischen Justiz gegenüber der Nachrichtenagentur AFP.
Der UBS-Anwalt verwies indes darauf, dass die Zahlung unter Vorbehalt der weiteren rechtlichen Schritte der UBS erfolgt sei.
Die französische Justiz hatte die Ermittlungen gegen die Schweizer Grossbank wegen mutmasslicher Beihilfe zu Steuerhinterziehung im Juli ausgeweitet und ein Anklageverfahren wegen Geldwäscherei eingeleitet. Zudem wurde mit Blick auf eine mögliche Busse verlangt, dass die UBS für die weitere Tätigkeit ihres grenzüberschreitenden Geschäfts bis 30. September eine Kaution hinterlegt.
Die UBS hatte die neue Summe als beispiellos und ungerechtfertigt bezeichnet. Sowohl die rechtliche Grundlage für den Betrag als auch die Berechnungsmethode seien grundlegend mangelhaft. Es sei inakzeptabel, dass diese Angelegenheit derart politisiert werde.
In der Folge legte die Bank beim französischen Kassationshof Berufung ein und stellte in Aussicht, den Fall vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu bringen. Das Einlegen des Rechtsmittels am Kassationsgerichtshof hatte indes keine aufschiebende Wirkung. Der letzte Termin für die Kautionszahlung wurde für den heutigen Dienstag festgesetzt.