Gute Neuigkeiten für vermögende Kunden der UBS: Die Grossbank wird bei den Vermögensverwaltungsmandaten in der Schweiz auf Retrozessionen verzichten.
Der Verzicht auf die sogenannten Kickbacks gerade bei den Vermögensverwaltungsmandaten komme daher, dass diese Kunden den Entscheid für die Produkte voll der Bank delegierten und deshalb der Interessenskonflikt dort besonders gross sei.
Retrozessionen sind nämlich Entgelte, die Vermögensverwalter von Dritten im Rahmen der Abwicklung von Kundenaufträgen erhalten. Dazu gehören etwa Provisionen, die eine Bank an den Vermögensverwalter zahlt, weil er seinen Kunden Produkte dieser Bank verkauft hat. Der Vorwurf steht im Raum, dass die Banken sich nicht an den Bedürfnissen der Kunden, sondern an der Höhe der Provision orientieren könnten.
Die UBS bestätigte am Sonntag einen entsprechenden Bericht der „SonntagsZeitung“. Insgesamt seien von diesem Entscheid mehrere Zehntausend Kunden mit einem Anlagevermögen von mehreren Dutzend Milliarden Franken betroffen.
2006 hatte das Bundesgericht in einem Grundsatzurteil entschieden, dass unabhängige Vermögensverwalter Zahlungen dieser Art ihren Kunden herausgeben müssen. In einem neuen Entscheid vom vergangenen Herbst stellten die Richter in Lausanne klar, dass die Herausgabepflicht auch für Banken gilt, die als Verwalterinnen von Kundenvermögen im Rahmen eines Mandates sogenannte Vertriebsentschädigungen einstreichen.
Höhere Pauschalgebühr für Mandate
Die UBS sieht sich mit ihrem Entscheid als Vorreiterin in der Schweizer Bankenbranche: „Als grosser Einkäufer stossen wir hier eine Türe auf und bewegen Anbieter dazu solche Produkte ohne Vertriebsentschädigungen anzubieten“, sagte UBS-Sprecherin Dominique Scheiwiller auf Anfrage der Nachrichtenagentur sda.
Wie viel die UBS bisher mit Retrozessionen verdient hat und ihr somit in Zukunft fehlen wird, will das Institut nicht preisgeben. Allerdings hat das Geldhaus angekündigt die Pauschalgebühr für die Verwaltungsmandate zu erhöhen, um so die Einbussen aufzufangen.